Anträge für die Entschädigung der RAG können abgeholt werden

Nalbach. Die notwendigen Anträge und Meldebestätigungen, die für Entschädigungszahlungen für die Bergbauschäden gegenüber der RAG benötigt werden, können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Nalbach abgeholt werden. Dazu ist, neben den üblichen Öffnungszeiten, das Bürgerbüro zunächst in den beiden kommenden Wochen Freitags bis 15 Uhr und Samstags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet

Nalbach. Die notwendigen Anträge und Meldebestätigungen, die für Entschädigungszahlungen für die Bergbauschäden gegenüber der RAG benötigt werden, können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Nalbach abgeholt werden. Dazu ist, neben den üblichen Öffnungszeiten, das Bürgerbüro zunächst in den beiden kommenden Wochen Freitags bis 15 Uhr und Samstags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Das Verwaltungsverfahren ist dabei vereinfacht: Die Antragsteller müssen die entstehenden Verwaltungsgebühren zur Ausstellung der Meldebescheinigungen nicht vorlegen, da diese direkt zwischen der RAG und der Gemeinde abgerechnet werden. Nalbacher, die diese Kosten bereits bezahlt haben, erhalten von der RAG die entsprechende Erstattung. red

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