„Wiederkehrende Beiträge“ im Fokus

Lebach · Auf Antrag der SPD-Fraktion wird am kommenden Donnerstag, 26. März, im Lebacher Stadtrat ein Fachmann aus Püttlingen über "wiederkehrende Beiträge" nach der Maßgabe der Gehwegausbaubeitragssatzung referieren.In seiner Dezember-Sitzung hatte der Stadtrat Lebach auf Initiative von CDU und SPD beschlossen, die Gehwegausbaubeitragssatzung außer Kraft zu setzen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Ausbaubeitragssatzung zu beauftragen.

Nach dem Kommunalrecht können die Gemeinden die Eigentümer finanziell an dem Ausbau der Gehwege beteiligen. Die Beiträge können als Einmalzahlung oder als wiederkehrende Beiträge erhoben werden. In letzterem Fall werde der Beitrag ermittelt, indem die (jährlichen) Investitionsaufwendungen für alle Verkehrsanlagen in einem Abrechnungsgebiet auf die Grundstücke verteilt werden, die der Beitragspflicht unterliegen.

Dieses Modell wird von den beiden Fraktionen für gerechter gehalten, denn es verhindere, dass einzelne Anlieger hohe Summen bezahlen müssen, die ihre finanziellen Möglichkeiten auch übersteigen könnten. Verteilt auf viele Schultern, sei die Beitrags-Last nicht so schwer zu tragen, weil jeweils nur kleinere Beträge aufgebracht werden müssen, so Anna Schmidt.

In Rheinland-Pfalz gäbe es bereits Gemeinden, die wiederkehrende Beiträge erheben, im Saarland praktiziere dies nur die Stadt Püttlingen . Ein Mitarbeiter der Technischen Werke Püttlingen soll nun in der nächsten Stadtratssitzung darüber informieren.

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