Was ändert sich zum Thema Pflege?

Lebach · Eine Informationsveranstaltung zu Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar findet am Donnerstag, 1. Dezember, 18 Uhr, in der Cafeteria des Rathauses Lebach statt. Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Diese Änderungen werden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen. Was wird sich für Pflegebedürftige , pflegende Angehörige und Familien dadurch ändern? Kein Pflegebedürftiger soll durch das neue Gesetz schlechter gestellt werden als zuvor. Was beinhaltet der neue Begriff der "Pflegebedürftigkeit" und nach welchen Gesichtspunkten wird "Pflegebedürftigkeit" festgestellt und begutachtet? Welche verbesserten finanziellen Leistungen bringen die gesetzlichen Neuerungen mit sich? Diese Fragen wird Daniela Woll vom Pflegestützpunkt des Landkreises Saarlouis in ihrem Vortrag über die aktuellen Änderungen der Pflegeversicherung näher erläutern.

Dies ist eine Veranstaltung der Stadt Lebach , Sachgebiet Jugend, Frauen und Senioren, in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis.

Anmeldung unter Telefon (0 68 81) 5 92 56 oder 5 92 29.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort