Steinbacher kämpfen um Höchsten

Lebach. Seit März vergangenen Jahres dürfen die Gleitschirmflieger vom Standortübungsplatz auf Höchsten bei Steinbach starten und landen (wir berichteten). Das monotone Brummen und Surren störe die Beter und Wallfahrer, meint der Kirchengemeinderat (KGR) St. Aloysius Steinbach-Dörsdorf

 Werden die Gleitschirmflieger ihre Genehmigung auf Höchsten behalten? Foto: roi

Werden die Gleitschirmflieger ihre Genehmigung auf Höchsten behalten? Foto: roi

Lebach. Seit März vergangenen Jahres dürfen die Gleitschirmflieger vom Standortübungsplatz auf Höchsten bei Steinbach starten und landen (wir berichteten). Das monotone Brummen und Surren störe die Beter und Wallfahrer, meint der Kirchengemeinderat (KGR) St. Aloysius Steinbach-Dörsdorf. In einem Schreiben hat er sich an den Kommandeur der Graf-Haeseler-Kaserne in Lebach gewandt, der auch die Genehmigung unterschrieben hat. In seinem Antwortschreiben weist Kommandeur Stefan Weber darauf hin, dass der Standortübungsplatz Lebach-Steinbach vom Bundeswehrdienstleistungszentrum Zweibrücken (BwDLZ) verwaltet werde. "Das BwDLZ ist für den Abschluss von Mitbenutzungsverträgen zuständig", heißt es in dem Antwortschreiben an die Kirchengemeinde. "Dem Fallschirmjägerbataillon 261 wurde der Standortübungsplatz lediglich zur Nutzung überlassen. Daher kann die Rechtsmäßigkeit des mit dem Gleitschirmflieger e.V. geschlossenen Mitbenutzungsvertrages nicht durch das Fallschirmjägerbataillon 261 überprüft werden." Die Erlaubnis zum Starten und Landen von motorbetriebenen Gleitschirmen auf dem Standortübungsplatz sei an den geschlossenen Mitbenutzungsvertrag gebunden und hierfür sei Lebach nicht zuständig, wird in dem Schreiben weiterhin dargelegt. Auf Nachfrage bei der Kirchengemeinde erklärte KGR-Mitglied Rudi Fuchs, dass man sich auf jeden Fall an das Bundeswehrdienstleistungszentrum Zweibrücken wenden werde und sich, falls nötig, weitere Schritte vorbehalten -

auch bis zum Bundesverteidigungsministerium.

Höchsten soll weiterhin ein beliebter Wallfahrtsort bleiben, meint der KGR. Die Lärmbelästigungen, die das monotone Brummen und Surren der Gleitschirme mit sich bringen, könnten langfristig den Wallfahrtsort gefährden. In der Woche kämen zwischen 80 und 120 Besucher nach Höchsten. Daneben findet dort jeden Sonntagmorgen ein Gottesdienst statt. In den Sommermonaten sind fast an jedem Wochenende religiöse Feiern geplant. Auch kommen die Kapellenbesucher oft als Wanderer aus den umliegenden Orten, sodass sie schon auf ihrem Weg mit den Motorgeräuschen konfrontiert würden.

 Werden die Gleitschirmflieger ihre Genehmigung auf Höchsten behalten? Foto: roi

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Die Gleitschirmflieger dürfen donnerstags, ab 17 Uhr bis Sonnenuntergang, und freitags bis sonntags, ab 10 Uhr bis Sonnenuntergang, das Gelände für ihre Starts und Landungen nutzen.

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