Stadt rückt rechtswidrige Schilder in rechten Winkel

Lebach · Verkehrsschilder müssen rechtwinklig zur Straße stehen, sonst sind sie rechtswidrig. Was aber nicht heißt, dass man sie missachten darf. Lebach hat gestern flink einen Fehler berichtigt. Ob auch Knöllchen verworfen werden?

 Gestern Mittag in Lebach, Am Bahnhof: Schilder werden um 90 Grad in die richtige Position zum Verkehrsgeschehen gedreht. Foto: Ruppenthal

Gestern Mittag in Lebach, Am Bahnhof: Schilder werden um 90 Grad in die richtige Position zum Verkehrsgeschehen gedreht. Foto: Ruppenthal

Foto: Ruppenthal

. In der Straße Am Bahnhof in Lebach, einer Einbahnstraße, die vor drei Wochen nach langen Bauarbeiten fertig wurde, verlockt der links gelegene Taxistreifen viele Autofahrer zum bequemen Parken, obwohl hier Halteverbot gilt. Die Anordnung dieses Haltverbotes durch die Stadtverwaltung war allerdings nicht korrekt vollzogen worden. Die entsprechenden Schilder waren nämlich falsch aufgestellt.

Bis gestern allerdings nur. Nachdem unsere Zeitung das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht hatte, wurden alle falsch gestellten Zeichen nur wenige Minuten später um etwa 90 Grad in die richtige Position gedreht. Laut Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraf 28,9) sind Verkehrszeichen "gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn" anzubringen. In Lebach standen sie dagegen längs zur Fahrtrichtung, also quasi im Null-Winkel, so dass der Verkehrsteilnehmer zur Seite schauen musste, um sie zu lesen. Das hatte seine Ursache darin, dass während der Bauphase mehrfach andere Fahrtrichtungen und Gegenverkehre angeordnet waren. Die Schilder (auch an anderen Stellen am Bitscher Platz) waren zwar meist vorschriftswidrig gestellt, aber ihr Sinn war immerhin aus allen Fahrrichtungen halbwegs zu erkennen.

Wie Thomas Worms von der Verkehrspolizei des Saarlandes auf Anfrage erläuterte, seien falsch stehende Schilder "rechtswidrige Verwaltungsakte". Sie seien aber dennoch zu beachten, jedenfalls von einem "durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit". "Nichtig", also nicht zu beachten seien etwa Schilder, die von nicht autorisierten Personen aufgestellt wurden (was hier nicht der Fall ist).

Das Ordnungsamt bedauerte, die Beschilderung erst verspätet richtig gestellt zu haben. Bliebe allerdings noch die wichtige Frage, ob die Stadt auf Bezahlung der vielen Knöllchen besteht, die ihre Politessen in den letzten Wochen neben den falschen Schildern ausstellten. Nach Auskunft der Polizei kommt es hier im Streitfall auf das Ermessen des Richters an, inwieweit der mittelbegabte Autofahrer das Halteverbot erkennen konnte. Vielleicht kommt es aber nicht so weit und die Stadt Lebach lässt ihre Forderungen fallen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort