Stadt: Lebacher sollen Steuern nach den Vorjahres-Sätzen zahlen

Lebach · Der Versand von Steuerbescheiden verzögert sich in Lebach weiter. Die Stadt empfiehlt die Überweisung der Abschlagszahlungen auf Grundlage des Vorjahres. Der Stadtrat Lebach hat zwar bereits im Februar die Haushaltssatzung und damit auch die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, jedoch steht deren Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde weiterhin aus.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher ihren Bürgern, die Abschläge nach den Sätzen des Vorjahres zu zahlen. Nicht vergessen werden sollte dabei die Angabe des Kassenzeichens beim Verwendungszweck, damit die Stadtkasse die Zahlungen auch zweifelsfrei zuordnen kann. Dieses Kassenzeichen findet sich auf dem Steuerbescheid für das vergangene Jahr. Die Stadt Lebach bittet um Verständnis für diese Verzögerung und die Tatsache, dass sie erst nach der Zustellung der Bescheide die Abschläge abbuchen kann. Natürlich werden dabei bereits überwiesene Abschläge berücksichtigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort