Silvester-Feuerwerk in Landesaufnahmestelle verboten
Lebach/Trier · Aus Sicherheitsgründen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern zu Silvester in der Landesaufnahmestelle in Lebach verboten, teilte das Innenministerium mit. Gleiches gilt laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier auch in vielen rheinland-pfälzischen Aufnahmeeinrichtungen.
29.12.2015
, 19:16 Uhr
Die Bewohner der Erstunterkünfte seien schriftlich oder von Sozialarbeitern mündlich auf das Verbot hingewiesen worden. Auf einem engen Gelände mit vielen Menschen Böller oder Raketen zu zünden, sei gefährlich. In Gesprächen seien Flüchtlinge vorab auf den Brauch des Silvester-Feuerwerks hingewiesen worden.