Räumpflicht Schneeräumen nach einer Prioritätenliste

Lebach · () Der VEL-Bauhof arbeitet bei Schnee und Glätte im Zweischicht-Betrieb. Je nach Art der Straße wird die Räum- und Streupflicht durch die Fahrzeuge des Landesbetriebes für Straßenbau und die des Bau- und Betriebshofes, ausgeführt. Die Räumung erfolgt nach einer vorgegebenen Prioritätenliste, wonach zunächst die Bundes- und Landstraßen als die wichtigsten Verkehrsadern Vorrang haben. Die Ortsstraßen werden dann nach Wichtigkeit (Zubringer zu Schulen, Kitas und sonstigen öffentlichen Einrichtungen) klassifiziert und geräumt. Dabei spielt auch die Steigung der jeweiligen Straßen eine wichtige Rolle. Ziel dieser Einteilung ist die Beibehaltung oder Wiederherstellung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Gefahrenabwehr.

 Räum- und Streufahrzeug des Bauhofs in Lebach  

Räum- und Streufahrzeug des Bauhofs in Lebach  

Foto: Bartz

Der VEL hat beim Winterdienst einen Zweischicht-Betrieb mit jeweils neun Mann eingerichtet. Für die Räumung der rund 115 Kilometer Gemeindestraßen sowie zehn Kilometer Bundes- und Landstraßen stehen drei eigene auf Winterdienst umgerüstete Unimogs sowie ein Privatfahrer mit eigenem Fahrzeug zur Verfügung, für die Räumung öffentlicher Gehwege zusätzlich ein Klein-Lkw sowie drei Kleintraktoren. In den VEL-Silos werden 160 Kubikmeter Salz und 30 000 Liter Sole vorgehalten, wobei bereits an einem einzigen schneereichen Tag schon 25 Kubikmeter Salz verbraucht werden können.

Insbesondere in den Nebenstraßen machen am Straßenrand geparkte Fahrzeuge den überbreiten Räumfahrzeugen ein Durchkommen teilweise unmöglich. Daher bittet der VEL darum, bei Schneefall die Fahrzeuge nicht am Straßenrand zu parken.

Die Räum- und Streupflicht der Gehwege liegt grundsätzlich bei den Eigentümern beziehungsweise bei den Nutzungsberechtigten der Grundstücke.

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