Lebach Sanierungsgebiete als Chance für Ortsteile

Lebach · Sanierungen sind häufig aufwendig und teuer. Mit einem einfachen Trick können Kommunen die Kosten für die Anwohner aber indirekt stark senken. Wie das geht, zeigt unter anderem Lebach.

 Bereits im Juni beschloss der Stadtrat Lebach die Ausweisung von Sanierungsgebieten in zehn Ortsteilen. Dadurch gibt es für Anwohner steuerliche Anreize, um nötige Sanierungsarbeiten (sowohl außen als auch innen) anzugehen.

Bereits im Juni beschloss der Stadtrat Lebach die Ausweisung von Sanierungsgebieten in zehn Ortsteilen. Dadurch gibt es für Anwohner steuerliche Anreize, um nötige Sanierungsarbeiten (sowohl außen als auch innen) anzugehen.

Foto: Martina Kirsch/Stadt Lebach

Landleben statt Großstadt – das wünschen sich viele Menschen. In immer mehr Dörfern und Ortsteilen erwarten Besucher allerdings bröckelnde Fassaden. Wo früher das Leben pulsierte, stehen heute trotz der hohen Nachfrage nach Wohnraum viele Geschäfte und Häuser leer. Neu bauen statt sanieren heißt es vielerorts – was eine weitere Zersiedlung der Ortschaften zur Folge hat.

Um diese Entwicklung einzudämmen, hat die Stadt Lebach die Ausweisung mehrerer Sanierungsgebiete beschlossen. Bereits 2012 wurde auf diese Weise die Sanierung der Lebacher Innenstadt vorangetrieben. Mit dem Satzungsbeschluss, der Mitte Juni Thema im Stadtrat war, kamen nun noch weitere Stadtteile dazu. Betroffen sind teils große Bereiche der Stadtteile Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Landsweiler, Niedersaubach, Rümmelbach, Steinbach und Thalexweiler.

Im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen habe sich gezeigt, dass dort ein Sanierungsbedarf besteht, teilte die Stadt mit. Das heißt nicht, dass die Anwohner dort verpflichtet werden, Sanierungsarbeiten durchzuführen. Aber „für Bürger, Ansiedlungswillige und Investoren gibt es neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten finanzielle Vorteile und steuerliche Anreize, um in die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude zu investieren.“ Konkret bedeutet das: Wer in einem der Bereiche wohnt, muss zwar nötige Sanierungsarbeiten immer noch selbst zahlen – da die Kosten aber „steuerlich erhöht“ abgesetzt werden können, verringern sie sich auf diese Weise indirekt.

Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz des Bundes. Die Kommune selbst hat keine zusätzlichen Kosten. Bei einer Informationsveranstaltung am 21. Juli in der Nikolaus-Jung-Stadthalle wurden die Pläne vorgestellt, Bürger konnten zudem Fragen stellen.  „Mir wurde durchweg von positivem Interesse berichtet“, erzählt Michael Wagner, der Leiter des Fachbereichs Bauen, Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lebach der SZ auf Nachfrage. „Auch die ersten Tage zeigen, dass reges Interesse an dem Thema besteht. Erste Sanierungsvereinbarungen sind bereits abgeschlossen worden.“

Um die steuerlichen Vorteile abgreifen zu können, müssen die Anwohner allerdings einiges beachten. Entsprechende Checklisten hat die Stadt Lebach auf ihrer Website veröffentlicht. Demnach ist es zwingend erforderlich, eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen. Darin wird geregelt, welche Sanierungsarbeiten geplant sind, wobei Abweichungen oder Ergänzungen auch noch nachträglich möglich sind. Wichtig aber: Die Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahmen getroffen worden sein – eine nachträgliche Berücksichtigung geht nicht.

Doch welche Sanierungen können Teil der Modernisierungsvereinbarung sein? „Im Prinzip ist all das bescheinigungsfähig, was der Modernisierung des Gebäudes auf einen heutigen Standard dient“, erklärt Wagner. Darunter fallen kosmetische Arbeiten, beispielsweise an den Außenfassaden. Auch die „Beseitigung störender Bauwerke und Bauteile“, die Erneuerung des Außenputzes oder ein neuer Anstrich sind möglich. Innen können elektrische Installationen, Streich- und Tapezierarbeiten abgesetzt werden. Am meisten lohnt sich, auch lange nach Ende der Arbeit, energetische Sanierungen: darunter Isolierung und Wärmedämmung und alle Maßnahmen, die „der Energieeffizienz der vorhandenen Bebauung unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz“ dienen.

Nicht berücksichtigt werden können dagegen Neubauten oder ein „Wiederaufbau aus einer Ruine“. Auch Luxussanierungen wie der Bau eines Schwimmbads sind tabu.

Weitere Informationen hat die Stadt Lebach auf ihrer Website im Fachbereich Bauen zusammen gestellt.

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