Missbrauchsvorwurf: Bistum hebt Beurlaubung von Pfarrer auf

Lebach/Trier · Im Juli 2012 war einem Lebacher Pfarrer versuchter sexueller Missbrauch eines 15-Jährigen vorgeworfen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft im März das Verfahren eingestellt hat, hat das Bistum Trier die Beurlaubung des Mannes nun aufgehoben.

Das Bistum Trier hat die Beurlaubung eines ehemaligen Pfarrers von Lebach aufgehoben, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen seine Ämter hatte niederlegen müssen. Das kirchenrechtliche Verfahren sei zu dem Schluss gekommen, dass dem Priester "kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger" nachgewiesen werden könne, teilte das Bistum mit. Der 68-jährige Pfarrer ist inzwischen im Ruhestand, ist aber dem Bistum zufolge bereit, "nach Kräften" Aushilfen und Vertretungen zu übernehmen. Es sei jedoch mit Bischof Stephan Ackermann vereinbart worden, dass er sich von der Pfarreiengemeinschaft Lebach fernhalten werde. Nur so sei nach den "für alle Beteiligten belastenden" Monaten eine "ungestörte pastorale Arbeit" möglich.

Der Priester war im Juli 2012 verdächtigt worden, einem 15-jährigen Jungen Geld für Sex geboten zu haben. Der Theologe bestritt die Vorwürfe. Der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zufolge hatte der Jugendliche das Geld angenommen, zu den verabredeten sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen. Gegen eine Geldauflage von 6000 Euro stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Heftige Kritik an der Entscheidung des Bistums übte das kirchenkritische Internet-Portal schafsbrief.de. Die Leitlinien des Bistums würden ad absurdum geführt, erklärte der Saarbrücker Hermann Schell, der das Portal mit anderen betreibt: "Ist die nachweisliche Zahlung von Geld an einen Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen keine Grenzverletzung?" Er forderte das Bistum auf, die Entscheidung zurückzunehmen.

In der Zeit der Beurlaubung war es dem Pfarrer untersagt, öffentlich die Messe zu feiern und andere Sakramente zu spenden. Er hielt sich jedoch nicht daran. Einen Tag, nachdem ihn das Bistum beurlaubt hatte, hielt er ein Sterbeamt und eine anschließende Beerdigung ab.

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