Lebacher wählen zwischen Ende April und Anfang Juni
Lebach. Lebach muss einen neuen Bürgermeister wählen. Bürgermeister Arno Schmidt starb unerwartet im Alter von 60 Jahren am 20. Dezember. Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass innerhalb eines halben Jahres ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll
Lebach. Lebach muss einen neuen Bürgermeister wählen. Bürgermeister Arno Schmidt starb unerwartet im Alter von 60 Jahren am 20. Dezember. Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass innerhalb eines halben Jahres ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll. Der Tag der Bürgermeisterwahl wird von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Lebach festgesetzt, erklärt Pressesprecher Toni Bartz. Die Amtszeit des neuen Bürgermeisters wird bis September 2019 gehen. Dann sind wieder Kommunalwahlen. Bürgermeister werden auf zehn Jahre gewählt, damit ihre Wahl mit den Kommunalwahlen alle fünf Jahre zusammenfällt. Erst einmal muss die Stelle des Verwaltungschefs ausgeschrieben werden. Dies muss der Stadtrat beschließen. Dieser tagt am Donnerstag, 17. Januar, 18 Uhr, im Rathaus. Die Stelle des Bürgermeisters muss spätestens drei Monate vor der Wahl öffentlich ausgeschrieben werden, die Wahlvorschläge müssen spätestens am 66. Tag vor der Wahl bekannt gegeben werden.Die Ausschreibungsfrist von drei Monaten muss zwingend eingehalten werden. Nun kann gerechnet werden. Beschließt der Stadtrat Lebach am 17. Januar die Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters und gleichzeitig auch über den gewünschten Wahltermin, folgt als nächster Verfahrensschritt die Festsetzung des Wahltages durch die oberste Kommunalaufsichtsbehörde, da der Tag der Bürgermeisterwahl in der Stellenausschreibung anzugeben ist.
Würde der Wahltag durch die oberste Kommunalaufsichtsbehörde bereits einen Tag nach der Beschlussfassung des Stadtrates Lebach erfolgen und wäre eine Veröffentlichung der Stellenausschreibung in der SZ noch am Samstag, 19. Januar, möglich, könnte die Bürgermeisterwahl frühestens am Sonntag, 21. April, stattfinden. Ein denkbar knapper Zeitrahmen.
Als spätester Termin käme der 2. Juni infrage. Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass innerhalb eines halben Jahres nach dem Ausscheiden neu gewählt werden muss. Die Amtszeit von Arno Schmidt endete mit seinem Tod am 20. Dezember. Die Sechs-Monatsfrist für die Wahl eines Nachfolgers läuft somit am 20. Juni ab. Da der Tag der Wahl ein Sonntag (oder gesetzlicher Feiertag) sein muss und eine mögliche Stichwahl grundsätzlich in den Wahlzeitraum von sechs Monaten einzurechnen ist, ist der späteste Zeitpunkt für die Wahl des Bürgermeisters Sonntag, 2. Juni, Tag einer eventuellen Stichwahl wäre der 16. Juni. Da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, wäre es noch vertretbar, die Bürgermeisterwahl am 9. Juni oder 16. Juni durchzuführen.
Eine Bündelung mit der voraussichtlich im September stattfindenden Bundestagswahl komme nicht in Betracht, da die Dauer der Vakanz die sechs Monate deutlich überschreiten würde.
Bewerben kann sich jede Bürgerin oder jeder Bürger ab 25 Jahren, der das aktive und passive Wahlrecht besitzt. Einzelbewerber benötigen 99 Unterschriften. kü