Katholischer Pastor verklagt die Polizei

Saarbrücken/Lebach · Ein Priester, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Missbrauchs eines Jungen gegen Zahlung von 6000 Euro eingestellt wurde, klagt nun gegen die Polizei. Er fordert die Löschung seiner Fotos und Fingerabdrücke.

Der Fall hatte im Juli 2012 über die Grenzen des Saarlandes hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelte wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines 15-Jährigen gegen den damaligen Pastor der katholischen Pfarrgemeinde Lebach . Der Seelsorger soll dem Minderjährigen Geld für Sex geboten haben. Der Priester bestritt diese Vorwürfe. Nach früheren Angaben der Ermittler hatte der Junge das Geld angenommen. Zu den vereinbarten sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann beurlaubte den Pastor daraufhin. Zudem wurde ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Während der laufenden Ermittlungen erklärte der 68-jährige Pfarrer den Verzicht auf sein Amt. Damit machte er im Sommer 2013 den Weg für eine Neubesetzung der Stelle in der Lebacher Pfarreiengemeinschaft frei. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Pastor gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro ein.

Im Verlauf der strafrechtlichen Untersuchungen wurde der Priester - wie in Missbrauchsverfahren durchaus üblich - auf Anordnung der Polizei "erkennungsdienstlich behandelt". Er musste Finger- und Handflächenabdrücke abgeben und wurde fotografiert. Die Daten wurden im Polizeicomputer gespeichert.

Jetzt wehrt sich der Ex-Pfarrer. Der inzwischen pensionierte Priester klagt vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis gegen das Landespolizeipräsidium. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll der Fall am 29. Januar verhandelt werden. Der Ex-Pastor von Lebach will von den Richtern festgestellt wissen, dass seine erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig war. Zudem soll die Polizei ausdrücklich verpflichtet werden, die Fingerabdrücke und Fotos zu löschen und zu vernichten. Die Polizei rechtfertigt die entsprechende Datenspeicherung in ähnlichen Fällen in der Regel mit dem Hinweis auf eine mögliche Wiederholungsgefahr.

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