Kampfjets donnern über die Stadt hinweg

LEBACH · Für militärische Übungsflüge sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet.

Unter dem Betreff "Täglicher militärischer Fluglärm" erreichte die Saarbrücker Zeitung eine Mitteilung von Leserreporter Klaus Kunze aus Lebach. Er schreibt: "…seit über 20 Jahren im Saarland und Rheinland-Pfalz und kein Politiker ist willens oder in der Lage, diesem grauenhaften Treiben ein Ende zu bereiten." Er bezieht sich auf die Lärmereignisse am 24. April, die er so beschreibt: " Über der Stadt Lebach, Beginn der Lärmerei war pünktlich 10 Uhr. Bis gegen 12.15 Uhr donnerten in Intervallen ständig Kampfjets über die Stadt hinweg (beziehungsweise drehten hoch oben ihre Kreise). Gegen 14.45 Uhr fiel wieder ein Rudel dieser Kampfjets über uns herein und ,beglückte' uns wieder mit asozialem Lärm und toxischen Emissionen."

Diese Mail ging auch an die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer: "Ich frage mich, warum Sie sich nicht für Ruhe einsetzen. Dieser Militär-Müll aus Rheinland-Pfalz, insbesondere aus Spangdahlem, muss endlich aufhören, ein Ende haben." Als Bürger habe man, so Kunze, leider nur die Möglichkeit zum Beschwerdetelefon zu greifen und seinen Frust auf Band aufzusprechen. Beschwerden per E-Mail oder altherkömmlich per Brief würden grundsätzlich nicht beantwortet. Es sei beschämend.

Die Saarbrücker Zeitung fragte beim Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln nach. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Die Auswertung der hier vorliegenden flugbetrieblichen Unterlagen und Radardaten bestätigen den Flugbetrieb von mehreren Luftfahrzeugen in diesem Bereich am Vormittag sowie am Nachmittag des 24. April. Hierbei handelte es sich um Luftfahrzeuge deutscher und verbündeter Streitkräfte, die im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebes den Luftraum beflogen.

Weiter heißt es: Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern ist es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern. Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, beziehungsweise für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die so genannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten. Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt."

Weitere Informationen, speziell für den militärischen Flugbetrieb im Saarland, können auf der Internetseite des Ministerium für Inneres und Sport abgerufen werden: Militärischer Flugbetrieb über dem Saarland/www.saarland.de

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