Dogstation Hygiene für das Hundehäufchen

Lebach · Für tierische Hinterlassenschaften wurden in Lebach spezielle Hundetoiletten aufgestellt.

 Hinterlassenschaften des Hundes schnell und einfach entsorgen: Stadtweit stehen in Lebach mittlerweile insgesamt 24 solcher Hundetoiletten zur Verfügung.

Hinterlassenschaften des Hundes schnell und einfach entsorgen: Stadtweit stehen in Lebach mittlerweile insgesamt 24 solcher Hundetoiletten zur Verfügung.

Foto: Bartz

Ob Rehkitz im Wald oder junger Vogel im Nest – wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Denn während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni ist es gemäß den Bestimmungen des § 33 Absatz 2 des Saarländischen Jagdgesetzes verboten, Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen frei laufen zu lassen, außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Das heißt, ein nicht angeleinter Hund sollte sich auf dem Weg, darf sich aber auch noch wenige Meter neben dem Weg bewegen. Entscheidend ist, dass sich der Hund jederzeit im Blickfeld von Herrchen oder Frauchen befindet und von diesen zuverlässig abgerufen und bei Bedarf direkt an die Leine genommen werden kann.

Die möglichen Risiken für andere Tiere sind vielfältig. So reicht es
manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere und lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tierenzerstört werden. Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet. Kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können dabei sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden.

Die Lebacher Jagdgenossenschaften weisen auf diese Verpflichtung immer wieder hin, ebenso die Landwirte, die ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang umtreibt, welches verschiedentlich durch Hunde verursacht wird: deren Hinterlassenschaften. Was auf dem Gehweg oder an den Banketten nur ärgerlich sein mag, kann insbesondere auf den landwirtschaftlichen Flächen große Schäden verursachen. Ein einzelner Hundehaufen, der mitgemäht und mit dem Heu verpresst wird, verdirbt große Teile dieses Ballens und kann das Vieh später mit gefährlichen Keimen infizieren. Vieh, dessen Fleisch wir essen und dessen Milch wir trinken.

Zur Abmilderung dieses Problems hat die Stadt Lebach schon im Dezember 2015 sechs Hundetoiletten auf dem Stadtgebiet aufstellen lassen. Hier kann der Hundebesitzer sich ein leeres Tütchen ziehen und das volle entsorgen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit diesen Dog-Stations sind nun in acht weiteren Lebacher Stadtteilen insgesamt 18 dieser Behältnisse durch die Stadt Lebach aufgestellt worden.

Die Auswahl geeigneter Standplätze erfolgte im Einvernehmen mit den Ortsräten. Steinbach konnte sogar erreichen, dass dessen beiden Behältnisse gesponsert wurden, also dem Stadtsäckel nicht zur Last fielen. Die Stadt Lebach weist die Hundehalter darauf hin, dass auch das Nicht-Entsorgen von Hinterlassenschaften mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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