Haftstrafe für Heckenschützen

Lebach/Saarbrücken · Wegen versuchten Mordes in 14 Fällen hat das Landgericht Saarbrücken den Heckenschützen von Lebach zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte im März an einer Landstraße auf fahrende Autos geschossen.

 13 Autos traf der Schütze. In der Fahrertür dieses Wagens ist deutlich ein Einschussloch zu sehen. Foto: rolf ruppenthal

13 Autos traf der Schütze. In der Fahrertür dieses Wagens ist deutlich ein Einschussloch zu sehen. Foto: rolf ruppenthal

Foto: rolf ruppenthal

. Das Landgericht Saarbrücken hat am Freitag einen 27-Jährigen verurteilt, der am frühen Morgen des 19. März 2015 an einer Landstraße bei Lebach in die Richtung von 14 Autos geschossen hatte. Wegen versuchten Mordes in 14 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz verhängten die Richter eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Außerdem ordneten sie die Unterbringung des alkoholabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der Verteidiger will gegen das Urteil Revision einlegen.

Die Tat und ihre Vorgeschichte am 18. März erinnern an einen düsteren Kriminalfilm. Den ganze Tag über hatte der arbeitslose Zweiradmechaniker Alkohol getrunken, Drogen konsumiert und ferngesehen. Aus Langeweile fuhr er in der Nacht mit seinem Geländemoped durch den Wald. Dann kam er auf die Idee, auf die Jagd zu gehen. Er zog Bundeswehrbekleidung an, holte sein Kleinkalibergewehr und fuhr zum alten Steinbruch. Dort legte er sich auf die Lauer und zielte nach eigener Aussage auf Begrenzungspfosten an der Straße. Aber das Licht habe nicht gereicht. Also habe er gewartet, bis ein Auto kam und den Pfosten erleuchtete.

Insgesamt schoss er 14 Mal. 13 Autos wurden getroffen, meist in Höhe der Seitenscheiben oder -türen. Zwei Männer wurden verletzt. Einer erlitt eine blutende Wunde am Oberarm, ein anderer eine Prellung an der Brust. Der Angeklagte gibt an, dies nicht gewollt zu haben. Er habe doch nur auf einen Pfosten an der Straße geschossen. Er habe gar nicht daran gedacht, dass er Autos treffen oder gar Menschen verletzen könnte.

Die Richter werteten diese Argumentation als Schutzbehauptung. Sie hatten in der Beweisaufnahme die Fahrtrichtung der Autos, das Bild der Treffer in den Fahrzeugen und die jeweilige Flugbahn der Geschosse rekonstruiert. Danach waren sie überzeugt, dass der 27-Jährige gezielt auf die fahrenden Autos geschossen habe. Warum er dies getan habe, sei nicht mehr zu klären. Vielleicht habe er seine Treffsicherheit mit dem Gewehr testen wollen. Jedenfalls habe er bei jedem Schuss den Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. Damit sei jeder Schuss ein Fall des versuchten Mordes. Insgesamt sei dafür eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren angemessen.

Außerdem sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen, nachdem der Mann zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol gestanden und deshalb vermindert schuldfähig gewesen sein dürfte. Bis der 27-Jährige in diese Therapie kommt, muss er zwei Jahre und neun Monate Haft absitzen. Dann kommt er zwei Jahre in eine geschlossene Therapieeinrichtung. Danach wird er vier Jahre und neun Monate hinter Gittern gesessen haben. Das ist die Hälfte der Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Dann wird entschieden, ob er weiterhin im Gefängnis bleiben muss oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort