Grundstücksfrage ist neu geregelt

Lebach. Zwei Gymnasien, ein Bistro, ein Kindergarten, eine Kapelle, ein Sportplatz, eine Sport- und Turnhalle, Wohnhäuser sowie Gebäude, in denen VHS, DRK und Landwirtschaftskammer untergebracht sind - all diese Einrichtungen befinden sich auf dem Schulareal in der Dillinger Straße 67 in Lebach. Aus historischen Gründen ist die gesamte Fläche im Besitz des Saarlandes

Lebach. Zwei Gymnasien, ein Bistro, ein Kindergarten, eine Kapelle, ein Sportplatz, eine Sport- und Turnhalle, Wohnhäuser sowie Gebäude, in denen VHS, DRK und Landwirtschaftskammer untergebracht sind - all diese Einrichtungen befinden sich auf dem Schulareal in der Dillinger Straße 67 in Lebach. Aus historischen Gründen ist die gesamte Fläche im Besitz des Saarlandes. Nach dem Schulordnungsgesetz von 1993 gehören die weiterführenden Schulen in die Trägerschaft der einzelnen Landkreise. Die dazugehörigen Grundstücke und Gebäude sollten gleichzeitig ins Eigentum des Schulträgers übergehen. Wegen der unterschiedlichen und stark durchmischten Nutzung wurde dieser Übergang bisher nicht vollzogen. Ein Hauptproblem bestand darin, dass die Straßen innerhalb des Schulgeländes derzeit noch als Privatstraßen des Landes anzusehen sind. Die Ausweisung öffentlicher Straßen innerhalb der Ortslage ist Aufgabe der jeweiligen Kommune. Das Problem kann nur gelöst werden, wenn die Stadt die Straßenflächen übernimmt und als öffentliche Verkehrsfläche widmet. In der Sitzung des Lebacher Stadtrates wurde einstimmig der Neuordnung des Schulareals zugestimmt (wir berichteten). Die Flächen der beiden Gymnasien einschließlich des Bistros und der Turnhalle gehen in das Eigentum des Kreises über. Der Parkplatz und die Bushaltestellen an der Straße der Weißen Rose werden von der Gemeinde übernommen. Das Land hat die Straßenfläche saniert und die Kanäle erneuert. Für die Wasserleitung wird das Land noch mindestens für fünf Jahre für eventuelle Schäden geradestehen. Das Kindergartengebäude einschließlich des Grundstücks geht kostenlos ins Eigentum der Stadt über. Die Kommune kann dann dort an- oder umbauen für die Krippenplätze. Auch der Sportplatz wird auf die Stadt übertragen. Der provisorisch befestigte Parkplatz am Kopfenden des Sportplatzes bleibt beim Land, ebenso die übrigen Gebäude.

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