Geänderte Müllgebühren in Lebach

Lebach · In Lebach wird ab diesem Jahr eine Mindestabfallmenge eingeführt. 41 Kilo Restmüll werden dann für jeden Haushalt verwogen. Mit der Regelung soll dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden.

. In Lebach wird der Abfall der Haushalte seit dem Jahr 2000 gebührenrelevant verwogen. Die Lebacher haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, weil sich aktive Müllvermeidung und -trennung positiv im Geldbeutel auswirkt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Je weniger Abfall in die Gefäße geworfen wird, umso weniger Gebühren müssen also gezahlt werden. Einige wenige missbrauchen dieses System, weswegen der Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) nun durch die Einführung einer Mindestabfallmenge einen Riegel vorschieben musste.

"Anfänglich waren es nur wenige Haushalte, bei denen wir beobachteten, dass sie ihre Müllgefäße das ganze Jahr über nie zur Entleerung herausgestellt haben", berichtet LAZ-Geschäftsführer Arno Graf. Vorwiegend seien dies Haushalte gewesen, bei denen sich im Quervergleich zum Trinkwasserverbrauch herausgestellt habe, dass die Häuser oder Wohnungen mehr oder weniger das ganze Jahr über nicht bewohnt waren. Seit einiger Zeit aber häufe sich die Anzahl der Haushalte, die bewohnt seien, aber trotzdem nie ein Müllgefäß zur Leerung raus stellten: "Das sind mittlerweile fast 200 Haushalte im gesamten Stadtgebiet, und das kann so nicht sein. Gleichzeitig häufen sich bei uns und bei der Ortspolizeibehörde Beschwerden und Hinweise, dass vermehrt Säcke mit Restmüll bei größeren Organisationen mit Müllcontainern, insbesondere vor und in den Containern der Landesaufnahmestelle für Vertriebene und Flüchtlinge, entsorgt würden."

Nach Aussage des Geschäftsführers ist dies völlig unverständlich, da Lebach weiterhin zu den Städten mit den niedrigsten Abfallgebühren im Saarland zählt.

Klauspeter Brill, Lebacher Bürgermeister und Verbandsvorsteher des LAZ, ergänzt: "Das wollen wir so nicht weiter dulden. Bewohnte Haushalte produzieren zwangsläufig Müll. Bei allen Bemühungen um Vermeidung und Trennung bleibt bei ordnungsgemäßer Entsorgung immer noch Material übrig, das in die Restmülltonne gehört. Wir dürfen nicht diejenigen belohnen, die das System missbrauchen und ihren Restmüll an falscher Stelle entsorgen. Diese Entsorgungskosten zahlen letztendlich die ehrlichen Bürger mit."

Brill weist darauf hin, dass in der Landesaufnahmestelle mittlerweile Kameras installiert worden seien, die auch den Entsorgungsbereich überwachten. Auch die städtische Ortspolizeibehörde werde zukünftig verstärkt die neuralgischen Punkte überwachen und bei illegalen Müllablagerungen umgehend ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Hier drohen den Übeltätern hohe Geldbußen. Hinzu komme, dass das Verfahren für die Betroffenen oft sehr peinlich sei.

Um diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten, hat die Verbandsversammlung beschlossen, eine Mindestentsorgungsgebühr für Restmüll einzuführen. Diese Maßnahme hat sich bereits in einigen Kommunen bewährt.

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