Für mehr Sicherheit auf Lebachs Friedhöfen

Lebach · Bürgermeister Klauspeter Brill bittet um Verständnis für jährliche Überprüfungen der Standsicherheit der Grabsteine auf Lebacher Friedhöfen.

 Bei nur rund 150 von insgesamt 3000 Grabsteinen auf Lebacher Friedhöfen musste die Sicherheit beanstandet werden. Fotos: Stadt Lebach

Bei nur rund 150 von insgesamt 3000 Grabsteinen auf Lebacher Friedhöfen musste die Sicherheit beanstandet werden. Fotos: Stadt Lebach

Rund 100 Unfälle ereignen sich jährlich auf deutschen Friedhöfen. Unfälle, die auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Im Jahr 2003 ereignete sich dabei in Deutschland der letzte tödliche Unfall; eine Siebenjährige turnte im Bayerischen Mettendorf auf dem Grabstein ihrer Großmutter und wurde vom umstürzenden Stein erschlagen. Einen fallenden Stein hält dabei niemand mehr auf: Die Deutsche Natursteinakademie (DENAK) hat eine Berechnung aufgestellt, wonach ein durchschnittlich großer und dicker Granitgrabstein fast 400 Kilogramm wiegt.

Die Gründe für einen losen Grabstein können vielschichtig sein. Mehrere Frostperioden und zunehmendes Alter tragen sicher dazu bei, aber auch unsachgemäße Befestigung durch die Fachfirma. In der "Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal)" ist genau festgelegt, wie die Befestigung zu erfolgen hat. Hier ist beispielsweise unmissverständlich festgehalten, dass Grabsteine ab 50 cm Höhe verdübelt werden müssen, nicht etwa nur geklebt. Der Steinmetz ist verpflichtet, bei Fertigstellung des Grabmals eine erstmalige Standsicherheitsüberprüfung vorzunehmen und diese zu dokumentieren.
Kommune ist mitverantwortlich

Oftmals wird die Tatsache verkannt, dass nicht der Grabnutzer selbst, sondern die Kommune für die Verkehrssicherheit des Friedhofs verantwortlich ist. Das bedeutet, dass im Schadensfall zunächst die Stadt Lebach vom Geschädigten für einen Unfall, der auf einen losen Grabstein zurückzuführen ist, haftbar gemacht werden kann. Die Haftung der Stadt erstreckt sich dabei nicht nur auf schadensersatzrechtliche Ansprüche inklusive Schmerzensgeld, sondern auch auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Hieraus erwächst die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen. Sie ist nach der genannten TA Grabmal ein Mal jährlich vorzunehmen, wenn möglich nach der Frostperiode.

Jene regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit führt auch in Lebach hin und wieder zu Problemen und Missverständnissen. Die Mitarbeiter des für die städtischen Friedhöfe zuständigen Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach (VEL) sind eigens geschult, um die Prüfung entsprechend der TA Grabmal vornehmen zu können. Der Ablauf selbst ist dabei durch diese Vorschrift eindeutig festgelegt: "Die Prüfung erfolgt mit der Gebrauchslast von 300 N (30 Kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m über Fundamentoberkante. Die Prüflast darf nicht ruckartig - keine "Rüttelprobe"! - aufgebracht werden, sondern ist kontinuierlich bis zur definierten Prüflast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden zu steigern. Hierdurch werden willkürliche Zerstörungen unterbunden". Die Prüfung kann dabei entweder mittels eines Messgerätes oder von Hand durchgeführt werden. Durch eine Dienstanweisung sind alle städtischen Prüfer verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten.
Rund 5% der GraBsteine wurden beanstandet

Bernd Bender, der Leiter des Sachgebietes Umwelt und Grünflächen, zu dem auch der Friedhofsbereich gehört, führt dazu aus: "Bei der zurückliegenden Überprüfung wurden rund 150 von mehr als 3.000 Grabsteinen auf Friedhöfen der Stadt Lebach beanstandet. Nur in fünf Fällen gab es größere Beschwerden hinsichtlich der Beanstandungen. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen konnten diese Beschwerden im Einvernehmen mit den Nutzern ausgeräumt werden."
Anfeindungen und Beschimpfungen

 Die Prüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen findet per Messgerät oder von Hand statt.

Die Prüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen findet per Messgerät oder von Hand statt.

Trotz der vergleichsweise verschwindend geringen Zahl der Beschwerden werden insbesondere die Prüfer bei oder wegen ihrer Arbeit stellenweise über Gebühr hart angegriffen. Bürgermeister und VEL-Verbandsvorsteher Klauspeter Brill dazu: "Mir wird berichtet, dass die Mitarbeiter vor Ort teilweise auf das Übelste beschimpft werden, sogar körperliche Gewalt wurde ihnen mehrfach angedroht. Unsere Mitarbeiter werden angefeindet, obwohl sie aktiv zur Sicherheit aller Friedhofsbesucher und insbesondere der Nutzungsberechtigten der beanstandeten Gräber beitragen. Das darf so nicht sein!" Insbesondere nimmt der Bürgermeister seine Mitarbeiter vor Vorwürfen in Schutz, sie würden durch einen "Rüttel- und Schütteltest" die Grabsteine überhaupt erst lockern und verweist dabei auf seine Dienstanweisung.

Als ärgerlich empfindet der Bürgermeister auch die Tatsache, dass eine politische Partei in der Stadt dieses sensible Thema unangebracht aufbausche: "Da wird von massiven Beschwerden der Bevölkerung geredet, die überhaupt nicht vorhanden sind. Da wird meinen Mitarbeitern fälschlicherweise unterstellt, dass sie die Standsicherheitsüberprüfung nicht fachgerecht durchführten. Da wird der Verwaltung unterstellt, wir würden die Überprüfungstermine nicht kommunizieren, trotz unseren Veröffentlichungen vor den entsprechenden Terminen im Lebacher Anzeiger seit Beginn der Prüfungen. Da wird Verwaltungswillkür unterstellt, wo es keine gibt. Ich sehe mich zwar grundsätzlich eher als Anwalt der Bürger, aber so geht's nicht!"

Nicht zuletzt zum Schutz der VEL-Mitarbeiter vor den genannten Repressalien erwägt der VEL derzeit, die Standsicherheitsüberprüfungen künftig nicht mehr durch eigene Mitarbeiter durchzuführen, sondern durch vereidigte Sachverständige der saarländischen Steinmetz- und Steinbildhauerinnung. "Ich hoffe sehr, dass dadurch wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussionen einziehen wird", so Klauspeter Brill.

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