Das Motto: schlichten statt richten

Lebach · Drei Lebacher Schiedsmänner moderieren Streitigkeiten unter Privatpersonen.

 Die Lebacher Schiedsmänner (von links): Henning Freichel, Hermann Conzen und Edgar Bastuck. Foto: Bartz

Die Lebacher Schiedsmänner (von links): Henning Freichel, Hermann Conzen und Edgar Bastuck. Foto: Bartz

Foto: Bartz

Es dürfte kaum jemanden geben, der den Begriff Schiedsmann nicht kennt. Doch die wenigsten wissen, was dieses Ehrenamt so alles umfasst. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Schiedsleute in erster Linie Streitschlichter sind, also Mediatoren, die im Falle eines Streites die beteiligten Personen oder Institutionen an einen Tisch bringen, um deren Streit außergerichtlich und damit für beide Seiten außerordentlich kostengünstig beizulegen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie auch auf Strafsachen.

Um die Gerichte zu entlasten, sind Schiedsverfahren zwingend einer zivilrechtlichen Klage vorgeschaltet bei nachbarschaftlichen Einwirkungen auf ein Grundstück sowie bei Grenzverletzungen, aber auch bei der Verletzung der persönlichen Ehre. Auch die Strafgerichte haben Schiedsverfahren vorgeschaltet, nämlich bei den Tatbeständen der Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. So ist es nicht verwunderlich, dass nachbarschaftliche Streitigkeiten aller Art den Großteil der Arbeit der Lebacher Schiedsmänner Edgar Bastuck, Hermann Conzen und Henning Freichel ausmachen.

Durchschnittlich zehn Mal und mehr werden die Schiedsmänner im Jahr um Vermittlung gebeten. Dies kann ein förmliches Verfahren sein, aber auch ein schlichtendes Gespräch im Vorfeld. Andererseits ist der Schiedsspruch mit einer Einigung rechtlich einklagbar. Wichtig bei der Schiedsvermittlung: Es geht nicht unbedingt um die Durchsetzung von Rechten oder das Pochen auf dem Wortlaut des Gesetzes. Die Streitparteien können sich mit gesundem Menschenverstand auf Kompromisse einigen, die auch allen nützen. Da muss nicht immer jeder Baum fallen, jeder Heckenschnitt mit Metermaß geprüft werden. Das richtige Augenmaß im Umgang miteinander finden - dabei helft der Schiedsmann gerne, kostengünstig und vor allem unparteiisch. Über die Hälfte der förmlichen Verfahren werden auf diese Weise beigelegt. Sind die Fronten so verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist, so erklärt der Schiedsmann das Schiedsverfahren für gescheitert - oftmals die Vorstufe einer nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

Lebach hat drei Schiedsbezirke: Schiedsbezirk 1 umfasst Lebach, Landsweiler, Falscheid, Eidenborn und Knorscheid. Dafür ist Hermann Conzen, Trierer Straße 17, Tel. (0 68 81) 5 52 39, zuständig. Zum Schiedsbezirk 2 gehören Aschbach, Gresaubach und Niedersaubach. Schiedsmann ist Edgar Bastuck, Zur Eiche 16A, Tel. (0 68 81) 5 21 47 oder (0152) 29 93 39 03. Schiedsbezirk 3 umfasst Dörsdorf, Steinbach und Thalexweiler, zuständig ist Henning Freichel, Saarbrücker Straße 40, Tel. (01 70) 7 33 25 93.

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