CDU in Lebach will an den Ruhezeiten für Urnen schrauben

Lebach · Einen Antrag zur Anpassung der Ruhezeiten für Urnen auf städtischen Friedhöfen will die CDU-Fraktion in die nächste Stadtratssitzung am Donnerstag, 10. April, 18 Uhr, Rathaus einbringen.



In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl der Beilegungen von Urnen in eine bestehende Grabstätte rasant an, heißt es in dem Antrag. Sehr häufig wünsche sich bei Ehepaaren der überlebende Partner, seine letzte Ruhestätte in dem bestehenden Grab zu finden. Leider ist eine solche Beilegung nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Zur Zeit darf das bestehende Grab nicht älter als fünf Jahre sein, damit eine Urne beigelegt werden kann. Ausnahmen sind Gräber, die vor 2008 angelegt wurden. Dies erklärt sich dadurch, dass seinerzeit die Ruhezeiten für Verstorbene von 30 auf 25 Jahre herabgesetzt wurden, wohingegen die Ruhefrist für Urnen unverändert bei 20 Jahren blieb, merkt CDU-Fraktionsvorsitzender Markus Schu an. "Dies ist zwischenzeitlich wiederholt auf Unverständnis gestoßen."

Dass die aktuelle Fünf-Jahres-Regelung den meisten Bürgern überhaupt nicht bekannt sei, zeige sich daran, dass zahlreiche Grabsteine bereits für eine Zweitbelegung entsprechend gestaltet wurden. Dieses Problem soll entschärft werden. Geht es nach der CDU-Fraktion, soll die Beilegung einer Urne zumindest bis zu zehn Jahren nach der Erstbelegung ermöglicht werden. Dazu sei es notwendig, die Ruhefristen für Urnen von derzeit 20 auf 15 Jahre herabzusetzen. Gesetzlich sind mindestens zehn Jahre vorgeschrieben.

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