Begrüßungsgeld und AusbildungszuschüsseArnold-Naumann-Stiftung unterstützt bedürftige Familien

Dörsdorf. Auf 1,7 Millionen Euro beläuft sich das Vermögen der Arnold-Naumann-Stiftung. Der Steuerberater aus Dörsdorf starb 2008 mit 62 Jahren. In seinem Testament verfügte er (wir berichteten), dass seine Familie bedacht werde, aber auch, dass bestimmte Teile seines Vermögens in eine Stiftung einfließen sollen

 Die Arnold-Naumann-Stiftung kommt Kindern aus Dörsdorf zugute. Foto: Iris Maurer

Die Arnold-Naumann-Stiftung kommt Kindern aus Dörsdorf zugute. Foto: Iris Maurer

Dörsdorf. Auf 1,7 Millionen Euro beläuft sich das Vermögen der Arnold-Naumann-Stiftung. Der Steuerberater aus Dörsdorf starb 2008 mit 62 Jahren. In seinem Testament verfügte er (wir berichteten), dass seine Familie bedacht werde, aber auch, dass bestimmte Teile seines Vermögens in eine Stiftung einfließen sollen. Genau festgelegt hat Naumann (Foto: privat) auch, wer finanziell durch die Stiftung bedacht wird und wie sich ihr Vorstand zusammensetzen soll.Zum Stiftungsvorstand gehören der Bruder des Verstorbenen, Martin Naumann, der amtierende Ortsvorsteher von Dörsdorf, Armin Caspar, aus dem schulischen Bereich Margaretha Emanuel, aus dem sozialen Bereich Christoph Neis, aus dem kaufmännischen Bereich Marcus Metz (siehe Interview). Die Stiftung schreibt vor, dass jedes dritte Kind einer Familie aus Dörsdorf ein Begrüßungsgeld von 1000 Euro erhält. Weiterhin können Familien aus Dörsdorf ab drei Kindern Zuschüsse zur Ausbildung erhalten, gleich ob für das erste, zweite oder dritte Kind.

In diesem Jahr, 2011, stehen der Stiftung aus Erlösen zwischen 7000 und 9000 Euro zu Verfügung. Dies wurde bei der Vorstandsitzung bekannt gegeben. Zwei Familien aus Dörsdorf werden bis jetzt für die Geburt des dritten Kindes 1000 Euro Begrüßungsgeld bekommen. Weiterhin beschloss der Vorstand, vier Anträge auf Sonderzuweisungen zu gewähren. Auch wurde in der Sitzung beschlossen, für Jugendliche aus dem Ort eine Fahrt zur Keltenausstellung ins Weltkulturerbe Völklinger Hütte zu unternehmen. Anschließend soll noch eine Falknerei oder ein Wildpark auf dem Besuchsprogramm stehen. Die Unkosten werden von der Stiftung übernommen. Im vergangenen Jahr hatten insgesamt vier Kinder jeweils 1000 Euro Begrüßungsgeld bekommen. 700 Euro waren an zwei studierende Jugendliche gegangen. Über jeden Antrag wird separat abgestimmt. Bei den Vorstandsmitgliedern können solche Anträge auf Unterstützung gestellt werden.

Der Stiftungsvorstand muss nicht nur über Zuwendungen entscheiden. Er ist auch für die Immobilien verantwortlich, die Arnold Naumann der Stiftung vermacht hat. Dazu gehört auch ein Haus in Birkenfeld. Die Sanierungskosten würden nach Gutachten den geschätzten Wert des Haus übersteigen. Nach langer Diskussion wurde beschlossen, das Haus zu verkaufen. Das Geld aus dieser Veräußerung, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Engel, juristischer Berater der Stiftung, aber kein Vorstandsmitglied, würde ins Stiftungsvermögen fließen, der Gewinn aus der Anlage dagegen kann für weitere Projekte genutzt werden. Die Arnold-Naumann-Stifung ist als eine sogenannte Ewigkeitsstiftung angelegt. Das Kapital wird nicht angegriffen, nur die Erlöse aus diesem können an die Destinatäre (Begünstigte) ausgegeben werden.

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Wie sieht dies bei der Arnold-Naumann-Stiftung aus?

Marcus Metz: Die Arnold-Naumann-Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung. Wir haben einen vorgefassten Stiftungsauftrag im sozialen Bereich und konnten bereits im Jahr 2010 erstmals Familien unterstützen. Aufgrund unseres nachhaltigen Ansatzes sind wir derzeit in ersten Gesprächen für die Ausschüttungen 2011, welche schon im ersten Halbjahr zum Tragen kommen.

Wie eng sind die Grenzen gesetzt, an denen sich der Vorstand orientieren muss?

Metz: Aus der Stiftungssatzung ergibt sich zweifellos der Stiftungszweck. Dieser kann dennoch sehr breit gefasst werden, zum Beispiel soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Förderung.

Es können sowohl Einzelprojekte aber auch Gruppen begünstigt werden.

Wem muss Rechenschaft abgegeben werden?

Metz: Unser Stiftungsvorstand besteht aus sehr erfahrenen Personen. Die Bereiche Familie, Pädagogik, Ortsvorstand und Kultur sind enthalten. Wir lassen unsere Stiftung periodisch prüfen. Dies geschieht in guter Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Stephan Engel und seinem Team von der UWS in Saarlouis. Des Weiteren geben wir Rechenschaft an die saarländische Stiftungsbehörde ab, welche uns auch bei der Stiftungserrichtung in 2009 maßgeblich mit Erfahrungswerten unterstützt hat.

Eine Stiftung kann als Ewigkeitsstiftung angelegt werden, wie hier in Dörsdorf. Was passiert mit den Geldern, wenn der Stiftungszweck nicht mehr gegeben ist?

 Die Arnold-Naumann-Stiftung kommt Kindern aus Dörsdorf zugute. Foto: Iris Maurer

Die Arnold-Naumann-Stiftung kommt Kindern aus Dörsdorf zugute. Foto: Iris Maurer

Metz: Als Stiftungsberater rate ich immer, speziell die Satzung und somit den Stiftungszweck vor Errichtung zu überdenken. Wenn diese ausführlich definiert ist, wird auch für Jahrhunderte ein Kreis von förderungswürdigen Projekten vorhanden sein. Dies ist im Übrigen auch ein wichtiger Punkt im Bereich unserer konservativen, werterhaltenden Vermögensverwaltung der Stiftungsgelder.

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