Auf dem Theel-Prims-Erlebnisweg sollen Radfahrer Rücksicht nehmen Auch Radfahrer haben eine Sorgfaltspflicht

Lebach · Mit Beginn des Frühlings wird der Theel-Prims-Erlebnisweg zunehmend auch wieder von Fahrradfahrern genutzt. Die Besonderheit dieses gemeinsamen Fuß- und Radweges liegt darin, dass die Wegführung fernab der öffentlichen Verkehrswege verläuft – und somit gerade auch Kindern und älteren Menschen große Sicherheit gewährt. Die gemeinsame Nutzung des Weges durch Fußgänger und Fahrradfahrer erfordert von beiden Parteien die Einhaltung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Lebachs Ortsvorsteher Thomas Reuter sagt: „Durch einige negative Vorkommnisse in der Vergangenheit, die mir von Betroffenen geschildert wurden, möchte ich auf diesem Wege das Verhalten von Radfahrern gegenüber Fußgängern beleuchten. Grundsätzlich trifft den Fahrradfahrer eine höhere Sorgfaltspflicht als den Fußgänger.“

Ein Urteil eines Oberlandesgerichts habe hier eindeutig festgestellt: Radfahrer haben auf kombinierten oder gemeinsamen Geh- und Radwegen keinen Vorrang, Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen. Dabei müssen die Radfahrer jede Gefährdung vermeiden. Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Klingelzeichen auf sich aufmerksam machen.

Reuter weiter: „Radfahrer haben demnach die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen.“

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