Ersatzlose Absage des Udo-Lindenberg-Open-Airs in Lebach wirft rechtliche Fragen auf Wer Udo bezahlt hat, muss erst mal warten

Lebach · Nach der Absage des Großereignisses auf dem neuen Open-Air-Gelände La Motte in Lebach sorgt eine unklare Praxis bei der Rückerstattung von Konzert-Karten für Unmut. Veranstalter und Kartenverkäufer spielen Schwarzer Peter.

 Mit diesem Bild hat Udo Lindenberg seine Tournee abgesagt. Nicht nur Käufer von Konzertkarten für Lebach warten jetzt auf Rückerstattung.

Mit diesem Bild hat Udo Lindenberg seine Tournee abgesagt. Nicht nur Käufer von Konzertkarten für Lebach warten jetzt auf Rückerstattung.

Foto: obs/United Charity

Eines der musikalischen Highlights des Jahres wurde wegen des Coronavirus abgesagt. Eigentlich hätte Udo Lindenberg am 27. und 28. Juni auf der Lebacher Pferderennbahn La Motte zwei Open-Air-Konzerte gespielt. Doch daraus wird nichts. Laut Veranstalter können die Tickets ab dem 1. Juni zurückgegeben werden – die Karteninhaber sollen ihr Geld erstattet bekommen.

Ein SZ-Leserreporter hat sich daraufhin bei uns gemeldet. Die Ankündigung, dass ab dem 1. Juni Besitzer von Karten für die Lindenberg-Konzerte in Lebach den Kaufpreis zurückerhalten sollen, muss den SZ-Leser verwundert haben. Er stehe in Kontakt mit CTS Eventim, einem der beiden Ticketvermittler der Konzerte. Der Anbieter weist den Karteninhaber in einer E-Mail auf eine Gesetzesänderung hin, die vorsieht, Gutscheine auszugeben statt das Geld zurückzuzahlen – einen Gutschein möchte der Käufer aber nicht.

Eventim macht auf seiner Homepage darauf aufmerksam, dass nicht er als Ticketanbieter, sondern der Veranstalter entscheide, ob Geld erstattet werden dürfe oder nicht. Doch warum gibt es dann die E-Mail seitens Eventim, die eine etwaige Gesetzesänderung betont?

Die Entscheidungshoheit liegt also beim Veranstalter. Doch schon hier wird es knifflig. An wen sollen sich die Ticketkäufer wenden? Die Alm-Event Gastro GmbH tritt bei den abgesagten Open-Air-Konzerten nur als örtlicher Veranstalter auf.

Auf SZ-Nachfrage erklärt der hiesige Veranstalter, dass „nach unseren Informationen Eventim am 1. Juni schrittweise mit der Rückerstattung startet. Ticket Regional hat seine Kunden bereits per Mail informiert. Hier läuft die Rückabwicklung schon.“

Alm-Event Gastro aus Schiffweiler erklärt, dass er als „örtlicher Veranstalter keinen Einfluss darauf hat“, ab wann die Tickets erstattet werden. Auch „können wir nicht beeinflussen“, in welcher Form die Erstattung abläuft. Ein Sprecher von Alm-Event sagt der SZ: „Ob Gutscheine oder Geld erstattet werden, liegt in der Hand des Tournee-Veranstalters zusammen mit den Ticket­anbietern.“

Also weiter zum Veranstalter: Die deutschlandweite Tour des Rock-Sängers mit Hut und Sonnenbrille hat die Kölner Event- und Veranstaltungsgesellschaft „Think Big“ organisiert. Die schreibt auf ihrer Homepage: „Die Ticketpreise werden allen an den entsprechenden Vorverkaufsstellen ab 1. Juni 2020 rückerstattet.“

Doch auch das wirft Fragen auf. Warum ist eine Rückabwicklung erst ab dem 1. Juni möglich? Und warum weist der Ticketvermittler Eventim auf eine künftige Gutscheinlösung hin, wenn eine Rückerstattung vom Veranstalter angekündigt wird und der Kartenkäufer diese auch vehement fordert?

Als Antwort lohnt sich ein Blick in die derzeitigen Geschehnisse in die Politik. Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sieht vor, dass Veranstalter Karten für Veranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie ausgefallen sind, nicht in bar zurückzahlen müssen, sondern stattdessen Gutscheine ausstellen dürfen – auch wenn der Kartenkäufer das nicht möchte. Die Gesetzesänderung soll auch rückwirkend alle vor dem 8. März erworbenen Tickets betreffen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale (VZ) muss das Gesetz jedoch noch verkündet werden, um in Kraft zu treten. Wann das der Fall sein wird, stehe noch nicht fest.

Brisant bei der Rückerstattung der Udo-Lindenberg-Tickets: Der Beginn der Rückabwicklung wurde für Anfang Juni angesetzt. Nun wurde die Gesetzesänderung jedoch schon beschlossen und erlaubt es dem Veranstalter, Gutscheine statt Bargeld auszugeben. Thomas Kollner von Eventim äußert sich auf SZ-Nachfrage wie folgt: „Der Veranstalter hat den 1. Juni als Termin für Rückerstattungen angesetzt.“

Eventim verweist zudem auf eine „Information, die wir vor einiger Zeit an alle betroffenen Kunden verschickt haben“. Darin geht es allerdings nicht um die Gesetzesänderung, sondern um die dargelegten Abwicklungsverfahren der Udo-Lindenberg-Konzerte. Darüber wundert sich wiederum der SZ-Leserreporter. Er fragt, „warum Eventim nichts“ zur Rückerstattung geschrieben habe, über die die SZ in den vergangenen Tagen berichtet hat. Er wundert sich, dass er dieselbe Mail, die die SZ von Eventim erhielt, nicht auch bekommen hat.

Grotesk wird die Rückerstattungsaktion insbesondere mit Blick auf den zweiten Kartenvermittler, Ticket Regional. Entgegen dem Verfahren bei Eventim und der Anweisung vom Kölner Veranstalter zahlt Ticket Regional (TR) den Kartenpreis längst aus. Die dort gekauften Tickets „können von unseren Verkaufsstellen schon jetzt zurückgenommen werden. Weshalb dies bei anderen Ticket-Systemen anders ist, wissen wir leider nicht“, lässt eine TR-Sprecherin wissen.

TR stellt der SZ eine E-Mail zur Verfügung, die an die Vorverkaufsstellen versendet wurde. Darin weist der Ticketvermittler die Verkäufer an, die gekauften Udo-Lindenberg-Karten „als Ausnahme zum jetzigen Zeitpunkt“ zurückzunehmen.

Damit Klarheit in das Wirrwarr kommt, müssen vielleicht noch ein paar Tage ins Land gehen. Wie gehen die anderen Ticket--Agenturen mit der Gesetzesänderung um? Bekommen sie nur einen Gutschein, bleiben Lindenberg-Fans unter Umständen auf nicht unerheblichen Kosten sitzen. Karten für das Konzert in Lebach kosteten zwischen 59,99 und 109,49 Euro.

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