Abfallzweckverband verteidigt Mindestmüllmenge für Haushalte

Lebach · Der Lebacher Abfallzweckverband hat zu Jahresbeginn eine Mindestabfallmenge eingeführt. Jedem Haushalt wird 41 Kilo Restmüll für die 120-Liter-Tonne angerechnet. Die 10,66 Euro dafür bezahlen nur diejenigen an Entsorgungsgebühren in voller Höhe, die tatsächlich null Kilogramm pro Jahr entsorgen.

Beim Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) äußern Bürger Bedenken und üben Kritik über die Notwendigkeit beziehungsweise die Rechtmäßigkeit an der beschlossenen Einführung einer Mindestmenge an Restmüll. In Lebach wird seit 2000 der Bio- und auch Restmüll gewogen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass Haushalte die Resttonne nicht ein einziges Mal im Jahr zur Leerung bereitstellten. "Wo entsorgen die ihren Restmüll", fragt man sich im Rathaus.

Deshalb wurde beschlossen, dass jedem Haushalt für die 120-Liter-Tonne (graue Tonne) eine Mindestmenge von 41 Kilogramm Restmüll pro Jahr angerechnet werde, wofür insgesamt 10,66 Euro (41 Kilo mal 0,26 Euro) an Entsorgungsgebühren zu bezahlen sind. Diesen Betrag zahlen nur diejenigen in voller Höhe, die tatsächlich null Kilogramm pro Jahr entsorgen. LAZ-Verbandsvorsteher Klauspeter Brill und Geschäftsführer Arno Graf verteidigten den Beschluss der LAZ-Verbandsversammlung. Die Einführung der Mindestmenge sei ein notweniger Schritt gewesen, um der zunehmenden illegalen Müllentsorgung in Lebach sowie dem Missbrauch des ansonsten sehr gut funktionierenden Abfallentsorgungssystems in Lebach entgegenzuwirken, heißt es in der Stellungnahme.

Bei Einführung der Abfallverwiegung im Jahr 2000 habe man auf die Redlichkeit der Lebacher Bürger vertraut, die in großer Mehrzahl ihre Abfälle ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgten - bis auf nur wenige Ausnahmen, die ihre Restmülltonne (grau) nicht ein einziges Mal im Jahr zur Entleerung an den Straßenrand stellten. In den vergangenen Jahren sei die Anzahl dieser Haushalte jedoch auf mehr als 200 angestiegen, was so nicht sein könne. Dem gegenüber sei die Menge an illegal entsorgtem Restmüll in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Die Kosten dieser Entsorgung gingen zu Lasten der redlich entsorgenden Haushalte, denn jeder Haushalt produziert zwangsläufig Restmüll, sind sich die Verantwortlichen sicher. Hygieneartikel, aber auch Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Kronkorken, Straßenkehrricht, defekte Gebrauchsgegenstände, Kunststoffprodukte, die keine Verpackung sind, Keramik, Porzellan, Spiegel, Glühbirnen und vieles mehr fallen in jedem normalen Haushalt über das Jahr zwangsläufig an. Daher hat der Gesetzgeber einen Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgung vorgeschrieben. Er fordert, dass jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, mindestens eine Restmülltonne nutzen muss.

Die aktuelle Rechtsprechung stützt die Einführung einer Mindestmenge als Steuerungsinstrument gegen illegales Müllentsorgen.

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