Hilfen für Unwetter-Opfer Hilfspaket für Unwetterschäden

Kreis Saarlouis · (red) Die Landesregierung hat ihr Hilfspaket für Unwetterschäden auf den Landkreis Saarlouis ausgeweitet. Betroffene aus Reisbach, Nalbach und Überherrn können unter https://www.saarland.de/237008.htm einen Antrag auf Sofort- oder Finanzhilfe stellen.

Antragssteller sollen sich dabei nicht wundern, die Dokumente sind noch nicht aktualisiert worden. Anträge können also auch Betroffene der Ereignisse vom 9. und 11. Juni stellen und ausgefüllt im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung abgeben. Ansprechpartner beim Kreis ist Michael Rech vom Amt für Sicherheit und Ordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis, Telefonnummer (0 68 31) 44 42 77, E-Mail-Adresse: amt32-buz@kreis-saarlouis.de.

Bei existenzbedrohenden Notlagen werden schnelle Abschlagszahlungen als Soforthilfe an Privatpersonen – 1500 Euro pro Haushalt – ausgezahlt. Bei Schäden kann bis zu einem Betrag von 50 000 Euro ein Zuschuss bis zu 50 Prozent gezahlt werden. Grundsätzlich können nur Schäden mit über 5000 Euro berücksichtigt werden, Ausnahme ist hier außergewöhnlicher Bedürftigkeit.

Nach Unwettern im Frühjahr 2016 hatte die Landsregierung Anreize zum Abschluss von Elementarschadens-Versicherungen gesetzt und wird dies auch weiter tun. Darüber hinaus wurden drei Pilotprojekte zur Starkregen-Vorsorge initiiert, mit deren Ergebnissen bis Ende 2018 zu rechnen ist.

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