Wochenkolumne Sonntage danach zweimal verkaufszu

Zwei Nachbarstädte – ein Gedanke. Verkaufsoffener Sonntag ist an diesem 5. Mai in Dillingen und Saarlouis zu den gleichen fünf Stunden. Von 13 bis 18 Uhr. Da muss doch irgendwer den beiden irgendeinen Streich gespielt haben.

Warum haben Saarlouis und Dillingen an einem Sonntag bei verkaufsoffen?
Foto: SZ/Robby Lorenz

Zwei Einzelhandelsverbände, ihre Fußgängerzonen rund fünf Kilometer voneinander entfernt, werden sich doch sicherlich abstimmen, oder?

Nicht möglich? Schau nach im Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes (LÖG). Fünf zusammenhängende Stunden bis spätestens 18 Uhr sind pro Stadt viermal im Jahr an einem Sonntag erlaubt. „Zur Zeit des Hauptgottesdienstes“ soll das sonntägliche Geldausgeben in den Einkaufsstraßen nicht stattfinden. Einen Strich durch die verlockende Einzelhändler-Rechnung macht der Gesetzgeber auch mit Ausschlusstagen. Laut LÖG sind 1. Januar, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Karfreitag sowie Sonn- und Feiertage im Dezember außer 1. Advent verkaufszu.

So viele gesperrte Tage, klar, da blieb den Nachbarn nichts übrig, als diesen einen Sonntag zu wählen . . . Nein, Scherz beiseite. Selbstverständlich zwingt die Kaufmannschaften von Saarlouis und Dillingen niemand zur Absprache. Aber als Kunde darf man sich schon ein wenig wundern.

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