Rabauke nicht waidgerecht

Unsere Woche · Na du kleiner Rabauke … Wenn das keine niedliche Ansprache ist. Vielleicht weil das "kleiner" fehlte, ganz sicher aber, weil sie "Rabauke" als Bezeichnung für ein tendenziell kindlich bis jugendlich männliches Wesen erkannte, hat eine nordostdeutsche Richterin einem Jäger jetzt 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.Der dürfe sich nämlich zu Recht von einem Journalisten beleidigt fühlen, der ihn "Rabauke" genannt hatte.

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Foto: Robby Lorenz

Unser Kollege hatte diese Bezeichnung gewählt, nachdem der Jäger ein totes Reh an die Anhängerkupplung seines Fahrzeugs gebunden hatte und dann damit durch die Gegend gefahren war. Und jetzt beschweren sich überall im Land Medienmenschen, dass das Urteil doch eine Schande sei. Recht haben sie.

Mit der anderen Geschichte, die uns zu Ohren kam, stellt sich aber die Frage, ob es nicht waidungerechte Taten gibt, für die Rabauke eine zu starke Verniedlichung ist: Eine Frau findet einen verwaisten Frischling, informiert den Förster, der kommt und tötet das Wildferkel vor ihren Augen mit einem Messer. Darf Waidmann wahrscheinlich so machen. Und ich stimme der Richterin zu: Da ist eine jungenhafte Schelte à la Rabauke nicht rechtens. Das ist eine voll ausgewachsene Sauerei.

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