Datenschutz Mit dem Auto zu mehr Datenschutz

Die DSGVO ist nun endlich in Kraft getreten und die (europäische) Welt verfällt in Panik: Arzthelferinnen dürfen Diagnosen nicht mehr durch das komplette Wartezimmer brüllen. Fotografen nehmen lieber nur noch Bilder von Steinen auf. Saarlouis hat derzeit gar sicherheitshalber die gesamte Innenstadt abgeriegelt. Nur einen freut die neue Regel: den gemeinen Autofahrer. Denn für ihn entfällt das Blinken. Bislang musste er den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, wenn er abbiegen oder auch nur die Spur wechseln wollte. Das ist – DSGVO sei Dank – Geschichte: Fahrtstrecken sind endlich als sensible persönliche Daten anerkannt.

 B.S.

B.S.

Foto: SZ/Robby Lorenz

Ein Lob gilt hierbei den zwar in anderer Hinsicht betrügerischen, aber in Sachen Spurwechsel weitsichtigen Automobilherstellern des höherpreisigen Segments: Sie verzichten schon seit Jahren auf den Einbau von Fahrtrichtungsanzeigern. Denjenigen mit alten Modellen, die noch in Versuchung kommen, doch zu blinken, hilft der Landesbetrieb für Straßenbau: An vielen KVP (Kreisverkehrsplätzen) wurden Störsender eingebaut, sodass versehentliches Blinken automatisiert unterdrückt wird. Dem Fahrer droht also keine Gefahr, versehentlich diese sensible Information zu signalisieren, wie viele es früher ganz selbstverständlich gemacht haben. Leider sind noch nicht alle Kreisverkehre entsprechend ausgestattet – und leider können wir an dieser Stelle nicht darüber informieren, welche bereits gesichert sind. Denn auch das fällt unter den Datenschutz.

P.S.: Aus Datenschutzgründen dürfen wir an dieser Stelle Autorin Barbara Scherer nicht nennen.

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