Das Geburtstagskind hat keinen Cent in Lebach dazu bezahlt Eine Einladung mit Selbstbeteiligung

Wie es gehen kann, wenn man blauäugig einer Einladung folgt, hat eine Freundin unserer Redakteurin jüngst bei einem Geburtstagsessen erfahren. Der Abend lief durchaus anders, als von der Eingeladenen vermutet.

Geburtstagskind in Lebach lädt ein, aber bezahlt die Rechnung nicht
Foto: SZ/Robby Lorenz

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Das dachte sich auch eine Bekannte von mir, als sie von einer Freundin zu deren Geburtstag eingeladen wurde. Und wie das heute so ist: man bildet eine Whatsapp-Gruppe mit den Teilnehmern, die man einladen möchte.

Das Geburtstagskind schlug den Tag, die Uhrzeit und das Lokal vor. Aha, also eine Feier außerhalb. So weit so gut, dachte sich meine Bekannte, sagte zu, besorgte ein Geschenk und freute sich auf einen tollen Abend. Um dem Geburtstagskind die Feier noch weiter zu versüßen (schließlich steht das Geburtstagskind im Mittelpunkt dachte sie sich), bot sie sich an, den Fahrdienst zu übernehmen. „Dann kann die Jubilarin auch ein Glas Wein zum Essen trinken.“ Idee klasse, finde ich.

Der Abend war super, das Essen beim Chinesen köstlich, die Gespräche amüsant. Als die Feier sich dem Ende neigte, geschah folgendes: Der Ober wird gerufen, die Rechnung bestellt. Die Frage lautet: „Geht es zusammen oder getrennt?“ Das Geburtstagskind antwortete: „Getrennt“. Wie jetzt? Ja, Sie haben richtig gehört. Die Person, die eingeladen hatte, hatte wohl nur zum gemütlichen Beisammensein eingeladen. Oder wie hat man das sonst zu verstehen? O.k., man könnte jetzt sagen: Na ja, sie hat ja nicht geschrieben, dass Essen und Getränke frei sind. Stimmt schon, aber gehört nicht zu jeder Einladung dazu, dass der Geladene nichts dazu beitragen muss? Ausnahme bestätigen die Regel, wenn die Feier beispielsweise zu Hause stattfindet und man als Gast gefragt wird: „Kannst Du einen Salat oder Kuchen mitbringen?“ Der Witz geht noch weiter: die Dame brauchte an diesem Abend auch ihre eigene Rechnung nicht zu bezahlen, weil ihr Freund das Essen (und die Getränke) übernahm. Die Geschichte (ich selbst war nicht eingeladen und folglich auch nicht dabei) hat mich so beschäftigt, dass ich es bis heute nicht glauben kann. Zuerst dachte ich, da liegt bestimmt ein Missverständnis vor. Aber davon kann keine Rede sein.

Schaut man übrigens im Internet nach der Bedeutung des Wortes Einladung nach, ist zu lesen: „Angebot (schriftlich oder mündlich) etwas zu essen/trinken oder zu jemandem zu kommen, ohne etwas bezahlen zu müssen.“ Ist eindeutig, oder?

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort