Das ungute Gefühl bleibt

Unsere Woche · Mein Magen grummelt immer noch ein wenig. Es fühlt sich einfach nicht richtig an. Denn das ging so: Eine Gemeinde bekommt Recht. Es ist zwar eine Eilentscheidung, aber in der Hauptverhandlung dürfte es dabei bleiben. Das sehen beide Prozessbeteiligten so, denn ansonsten würde die unterlegene Partei nicht vor der jener Hauptverhandlung eine Gesetzesänderung betreiben. Worum es geht? Ja, es geht um den Sachverhalt, Restmüll komplett oder sortiert an den Entsorgungsverband Saar liefern zu dürfen oder zu müssen. Und die besagte Gemeinde ist Wadgassen.

Warum das ungute Gefühl? Weil hier aus legalem Vorgehen - das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes der Gemeinde attestiert - im Nachhinein etwas Anrüchiges (Wadgassen picke Rosinen und nutze eine Gesetzeslücke) und über die Gesetzesänderung sogar Illegales gemacht werden soll. Das ist, als müssten wir jetzt nachzahlen, weil ein früher kostenfreier Parkplatz plötzlich gebührenpflichtig ist. Es bleibt dabei: Gerecht fühlt sich das nicht an.

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