Groß-Kontrolle von Polizei, Ordnungsamt und Zoll Vielzahl an Verstößen in Bars und Kneipen

Saarlouis · Stadt und Landkreis Saarlouis kontrollierten in der Nacht von Freitag auf Samstag gemeinsam mit dem Hauptzollamt, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Polizeiinspektion Saarlouis, Bars und Kneipen.

 Zoll, Polizei und Stadtpolizei kontrollierten am Freitagabend in Saarlouis Gaststätten und Shisha-Bars auf Rechtsverstöße – und wurden oft fündig. Foto: Polizei

Zoll, Polizei und Stadtpolizei kontrollierten am Freitagabend in Saarlouis Gaststätten und Shisha-Bars auf Rechtsverstöße – und wurden oft fündig. Foto: Polizei

Foto: Polizei

Lediglich eine Shisha-Bar blieb ohne Beanstandung: Mit einem Großaufgebot haben Stadt und Landkreis Saarlouis, Zoll, Polizei und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz am Freitagabend die Einhaltung der Corona-Verordnung und des Nichtraucherschutzgesetzes kontrolliert – und sie wurden oft fündig. Das teilte die Polizei am Samstag mit.

In der Saarlouiser Innenstadt sowie in den Stadtteilen Fraulautern und Roden wurden mehrere Gaststätten und insgesamt neun Shisha-Bars überprüft. Bis auf eine Ausnahme wurden in allen Shisha-Bars Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgestellt. Insbesondere wurde die Abstandsregel nicht eingehalten – und anstatt Einwegschläuchen wurden mehrfach verwendbare Schläuche für die Wasserpfeifen benutzt.

In fast allen Shisha-Bars fand auch das Nichtraucherschutzgesetz keine Beachtung. Zudem wurden zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung „Shisha“ der Stadt Saarlouis festgestellt. Laut Polizei handelte sich hierbei um mangelhafte technische Ausstattung sowie ausgeschaltete Lüftungsanlagen. Ohne solche Anlagen kann die Kohlenmonoxid-Konzentration in Shisha-Bars bis in einen gesundheitsschädlichen Bereich steigen, da durch das Anzünden der Kohle und das Rauchen der Wasserpfeifen Kohlenmonoxid (CO) entsteht.

In einer Bar stellte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eine Kohlenmonoxid-Konzentration von 90 ppm (parts per million) fest – der maximal erlaubte Wert liegt bei 30 ppm. In mehreren Bars waren die Kohlenmonoxid-Melder ohne Funktion. Die für eine Brandbekämpfung vorgeschriebenen Feuerlöscher wurden ebenfalls nicht immer vorgehalten. Aufgrund der Menge an Verstößen gegen die Allgemeinverfügung der Kreisstadt musste ein Betreiber seine Bar schließen.

In drei weiteren Shisha-Bars musste das Shisha-Rauchen in den Gaststätten eingestellt werden – bis die vorgeschriebenen technischen Anlagen wieder funktionieren. Zwei Betriebe verzichteten freiwillig auf das Angebot von Wasserpfeifen auf Teilflächen ihrer Gaststätte. Der normale Gaststättenbetrieb blieb teilweise unter Auflagen weiter erlaubt.

Die Polizei führte außerdem eine Vielzahl an Personenkontrollen durch, das Hauptzollamt stellte im Rahmen des Einsatzes fünf Straftaten und vier Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz fest. Hierbei wurden zirka 100 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Darüber hinaus wurden insgesamt 24 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezüglich ihres Arbeitsverhältnisses befragt. Es erhärteten sich in drei Fällen Anhaltspunkte auf Schwarzarbeit, in einem Fall auf die Nichteinhaltung der Zahlung des Mindestlohns und in drei Fällen auf Leistungsbetrug.

Bei den abschließenden Kontrollen von Gaststätten in der Altstadt von Saarlouis stellten Polizei und Ordnungsamt noch zwei Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest, außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Lärmbelästigung eingeleitet.

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