Im Kampf um Daten bringt Saarwellingen die Bergbehörden vor Gericht

Saarwellingen/Saarlouis. Zum zweiten Mal in diesem Jahr bleibt den Saarwellinger Bergbaubetroffenen nur der Gang vor Gericht, um im Genehmigungsverfahren für den Kohleabbau unter dem Ortsteil Reisbach fundiert argumentieren zu können. Im Januar setzten sie durch, dass sie überhaupt die zentralen Daten für eigene Schadensprognosen erhalten

Saarwellingen/Saarlouis. Zum zweiten Mal in diesem Jahr bleibt den Saarwellinger Bergbaubetroffenen nur der Gang vor Gericht, um im Genehmigungsverfahren für den Kohleabbau unter dem Ortsteil Reisbach fundiert argumentieren zu können. Im Januar setzten sie durch, dass sie überhaupt die zentralen Daten für eigene Schadensprognosen erhalten. Jetzt kämpfen sie beim Verwaltungsgericht in Saarlouis darum, wie die Bergsenkungszahlen vorliegen müssen, damit sie gutachterlich zu verwerten sind. Basis ist das Saarländische Umweltinformationsgesetz. Michael Schneider von der Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden (Igab) Reisbach hatte in seinem Prozess gegen das Bergamt den Anspruch auf die Daten gewonnen. Der Großteil war aber erst am Tag vor Ablauf der Einwendungsfrist gegen Streb 8.7 West geliefert worden - und nur im Ausdruck. Deshalb hat gestern die Gemeinde selbst das Gericht eingeschaltet. "Wir haben nicht alle Daten bekommen, die wir wollten", sagt Bürgermeister Michael Philippi, "und wir klagen die digitale Form der Daten ein, die unabdingbar ist, damit unsere Gutachter damit arbeiten können." Sonst könne niemand in den Fristen des Verfahrens zu belastbaren Ergebnissen kommen. Soweit die Bergbehörden die Daten nicht digital vorliegen hätten, müssten sie diese vom Bergbau-Betreiber RAG einfordern, so Philippi. Diese gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise hätten die Bergbehörden abgelehnt mit dem Hinweis, das Unternehmen weigere sich, die Daten freiwillig digital zu liefern.Sollte das Gericht der Gemeinde Recht geben, wäre zu klären, ob die mit den Daten verspätet erstellten Gutachten noch Eingang in das Einwendungsverfahren finden, für das die Frist am 4.Juli abgelaufen ist. Das Bergamt meint, selbst für fristgerechte Einwendungen dürften keine Belege nachgereicht werden. kni

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