Igab informiert Bergbau-Betroffene über Entschädigungsansprüche

Lebach/Nalbach/Saarwellingen. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen (Igab) informiert über die Auswirkungen des Bundesgerichtshof-Urteils zu Entschädigungsansprüchen von Grundstückseigentümern nach Grubenbeben

Lebach/Nalbach/Saarwellingen. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen (Igab) informiert über die Auswirkungen des Bundesgerichtshof-Urteils zu Entschädigungsansprüchen von Grundstückseigentümern nach Grubenbeben. "Danach steht grundsätzlich jedem Eigentümer, dessen Hausgrundstück von Grubenbeben betroffen war oder ist, ein Entschädigungsanspruch nach Paragraph 906 BGB zu", heißt es in der Pressemitteilung.Auf Grund des Urteils rät der Landesverband nun allen Betroffenen, ihre Ansprüche sobald als möglich bei der RAG anzumelden. Die Igab schloss mit der Lebacher Anwaltskanzlei Schneider, Trost und Friedrichs einen Beratungsvertrag. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, erklärt die Igab in Info-Runden: am Montag, 20. Oktober, 19 Uhr, Stadthalle Lebach, Donnerstag, 30. Oktober, 19 Uhr, Michaelshalle Körprich. Am Montag, 27. Oktober, gibt es eine Runde in Saarwellingen, Ort und Uhrzeit sind noch unklar. hth

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