Hauseigentümer können Geld von Wasserversorgern zurückverlangen

Rehlingen-Siersburg. Günter Heinrich, CDU-Fraktionsvorsitzender in Rehlingen-Siersburg, weist darauf hin, dass die Hauseigentümer Geld von ihren Wasserversorgern zurückbekommen können

Rehlingen-Siersburg. Günter Heinrich, CDU-Fraktionsvorsitzender in Rehlingen-Siersburg, weist darauf hin, dass die Hauseigentümer Geld von ihren Wasserversorgern zurückbekommen können. Hintergrund sei ein Gerichtsurteil, wonach für Hauswasseranschluss-Leistungen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelte, wenn diese Leistungen und die Wasserbereitstellung durch dasselbe Unternehmen erfolgt seien. Die Wasserversorger haben laut Heinrich aber seit dem Jahr 2000 den vollen Mehrwertsteuersatz berechnet. Die Technischen Werke Rehlingen-Siersburg sollen, so fordert Heinrich, dem Beispiel der Wasserversorgung des Landkreises St. Wendel folgen. Dieses Unternehmen habe angekündigt, die Rechnungen zu berichtigen und den Differenzbetrag an die Kunden zurückzuerstatten. Die gemeindeeigene Gesellschaft habe daraus keinen Nachteil, weil sie das Geld von den Finanzbehörden zurückerhalte. red

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