Friedhofsunterhaltung Zwei Gemeinden im Kreis haben eine Zusatzgebühr

Kreis Saarlouis · Zwei Gemeinden im Kreis Saarlouis haben eine Zusatzgebühr zur Unterhaltung der Friedhöfe eingeführt. 2015 hat der Gemeinderat von Rehlingen-Siersburg eine Gebühr von 20 Euro pro Grab im Jahr beschlossen, zu zahlen für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus; damit sollte die Pflege der 13 Friedhöfe in der Gemeinde aufrechterhalten werden.

Daraus ergaben sich 2017 zwar Mehreinnahmen beim Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen von rund 55 000 Euro – der Deckungsgrad lag dennoch nur bei 60 Prozent.

Die Gemeinde Wallerfangen hat 2017 eine zusätzliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 25 Euro pro Grab im Jahr eingeführt. Die Mehreinnahmen haben dort zu einer Verbesserung des Deckungsgrades auf 51 Prozent geführt. Die Kosten für Grabstätten und die Gebühren für Bestattungen unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Kommunen stark; in Wallerfangen liegen sie im Kreisvergleich sehr niedrig.

Das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) erkennt zwar an, dass das Friedhofswesen nicht kostendeckend betrieben werden kann, schreibt aber einen Deckungsgrad von 65 Prozent vor. Schöpft eine Kommune mit genehmigungspflichtigem Haushalt nicht alle Möglichkeiten aus, Einnahmen zu erhöhen, kann das Landesamt für Verwaltung die Zustimmung zum Haushalt verweigern.

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