Rat Klare Regeln für Neubauten

Ensdorf · Gemeinderat Ensdorf begrenzt Giebelhöhe im Neubaugebiet. Bebauungsplan folgt.

Eindeutige Regelungen beschloss der Gemeinderat Ensdorf in seiner bislang letzten Sitzung für maximale Wandhöhen im Neubaugebiet „Ensdorf Süd II“. Knackpunkt sind dort Häuser, die mit ihrem Giebel parallel zur Straße stehen. Für die gab es bisher keine klaren Vorgaben.

Das birgt die Gefahr, dass gegenüberliegende Gebäude weniger Sonne bekommen könnten, oder ihnen wird die Aussicht eingeschränkt. Deshalb beschloss der Rat einstimmig eine Änderung der Gestaltungssatzung. Demnach ist im hinteren Bereich der Wohnanlage eine maximale Giebelhöhe bei giebelständigen Häusern von 6,5 Metern möglich. Im Bereich entlang der Griesborner Straße sind es maximal 4,5 Meter. Platz wäre noch im Quartier zwischen Am Pfarrgarten und Am Schwalbacher Berg.

Dort will die Gemeinde jedoch verhindern, dass einfach alle Flächen zugebaut werden. Denn dann könnte die Struktur des Wohnbereiches verloren gehen und womöglich auch die Verkehrssituation im Bereich der Schule schlechter werden. Dazu beschloss der Rat einstimmig das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, also ohne Umweltprüfung.

Außerdem erfolgte geschlossen eine Veränderungssperre für dieses Quartier. Auf einer Fläche von rund 2,5 Hektar können nun Bauvorhaben für zwei Jahre zurückgestellt werden. Eine Verlängerung wäre möglich. Das schafft ausreichend Zeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

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