Eine Frage des Benehmens

Im Schulrecht gibt es eine Herstellung des Benehmens. Zur gemeinsamen Oberstufe von ERS und IGS Dillingen lag es am Kreisausschuss, das Benehmen mit der Entscheidung des Bildungsministeriums, diese einzurichten, herzustellen. Klar war dabei, dass die Abstimmung der Kreisverordneten das Ministerium nicht zu irgendetwas zwingen würde (siehe auch Artikel auf dieser Seite)

Im Schulrecht gibt es eine Herstellung des Benehmens. Zur gemeinsamen Oberstufe von ERS und IGS Dillingen lag es am Kreisausschuss, das Benehmen mit der Entscheidung des Bildungsministeriums, diese einzurichten, herzustellen. Klar war dabei, dass die Abstimmung der Kreisverordneten das Ministerium nicht zu irgendetwas zwingen würde (siehe auch Artikel auf dieser Seite). Warum also ausufernde Diskussionen? Weil es sehr unterschiedliche Grundüberzeugungen von richtiger Bildung gibt. Das Dumme ist nur, dass für Bildungspolitik die Länder zuständig sind. Ich meine zwar, es wäre besser, sie zur Bundesangelegenheit zu machen, damit nicht 16 Länder an Schülern experimentieren dürfen. Das ist aber ein anderes Thema. Nein, Zuständigkeit des Landes und des Landtags bedeutet für die Bildungspolitik eben Nicht-Zuständigkeit der Landkreise und damit Nicht-Zuständigkeit der Kreispolitiker. Allerdings ist Bildungsminister Klaus Kessler auch Kreisverordneter. Offensichtlich führt seine Anwesenheit in Kreistag und -ausschuss zur falschen Annahme, man könne hier in Saarlouis ruhig mal Landtag spielen. Mehrheit und Minderheit sollten sich zügig daran erinnern, dass sie das nicht sind.

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