Rollerverleih gestartet E-Scooter wirbeln Saarlouis auf: Worauf Fahrer achten müssen

Service | Saarlouis · Vor gut einer Woche haben E-Scooter in Saarlouis Einzug gehalten. Welche Regeln gelten für die strombetriebenen Roller? Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

 Stehen seit Anfang vergangener Woche bereit: E-Scooter in Saarlouis.

Stehen seit Anfang vergangener Woche bereit: E-Scooter in Saarlouis.

Foto: BeckerBredel

Fix und unkompliziert von A nach B – das soll mit E-Scootern möglich sein. Noch günstiger ist es, sie nur für die Dauer der Fahrt zu leihen, statt sich selbst ein solches Gerät zu kaufen. Während in anderen Städten viele die Mietroller bereits begeistert nutzen, hagelt es von anderer Seite Beschwerden. Was mit den klimafreundlichen Flitzern erlaubt ist und was nicht, scheint häufig nicht klar zu sein. Wie nutzt man die E-Scooter richtig und welche (Verkehrs)Regeln müssen dabei beachtet werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie kann man einen E-Scooter in Saarlouis leihen?

Der Verleih funktioniert via Smartphone-App „DriveAppa“ (Android). Damit können Nutzer einen freien Roller direkt durch Klick auswählen oder den QR-Code am Roller selbst scannen, um ihn zu starten. Am Ziel angekommen, ist die Fahrt mit einem weiteren Klick beendet. Zahlbar ist der Service nur mit Kreditkarte.

Wie viel kostet der Verleih?

Sobald die Uhr läuft, schlägt der Scooter mit 19 Cent pro Minute zu Buche. Fahrten können auch pausiert und somit der Roller für andere Nutzer gesperrt werden – allerdings sind auch dafür 19 Cent pro Minute fällig.

Wer darf E-Scooter fahren?

Für E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Doch Vorsicht: Der Anbieter Driva Appa, der für den Verleih in Saarlouis zuständig ist, erlaubt die Nutzung seiner Gefährte erst Erwachsenen ab 18 Jahren. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Wer einen besitzt, muss allerdings bei entsprechenden Verstößen mit Punkten in Flensburg rechnen (siehe unten).

Ist Schutzkleidung nötig?

Die bestehende Gesetzeslage ist eindeutig: Wer E-Scooter fährt, braucht genau wie Radfahrer keinen Helm zu tragen. Verleihfirmen empfehlen ihren Kunden aber in der Regel, trotzdem einen Helm zu benutzen.

Wo darf gefahren werden, wo ist es verboten?

Der Gesetzgeber spricht bei E-Scootern von „Elektrokleinstfahrzeugen“. Grundsätzlich dürfen diese überall dort gefahren werden, wo auch Fahrräder zugelassen sind (auch bei Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung mit dem Schild „Radfahrer frei“). Gibt es einen Radweg, muss dieser benutzt werden – ansonsten muss auf die Straße ausgewichen werden. Auch auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist das Fahren erlaubt. Gehwege dürfen nicht benutzt werden, in Fußgängerzonen herrscht ebenfalls Fahrverbot. Wer einen eigenen Roller hat, kann das zwar theoretisch trotzdem. Verleih-Firmen sorgen allerdings in der Regel dafür, dass ihre Geräte in diesen Bereichen technisch gedrosselt werden – wenn überhaupt, ist Fahren (besser: Schieben) dann nur in Schrittgeschwindigkeit möglich. Solche Gebiete sind in der App gelb eingefärbt.

Wo darf man parken?

Überall außerhalb der Parkverbotszonen (auf der Karte der App rot markiert) dürfen die E-Scooter abgestellt werden – allerdings ohne andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) zu behindern.

Gibt es ein Tempolimit?

E-Scooter mit Straßenzulassung erreichen vom Werk aus maximal 20 km/h.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Um Dinge wie Versicherung und vorgeschriebene Ausstattung müssen sich Nutzer, die einen Scooter nur leihen, keine großen Gedanken machen. Andere Verstöße gegen die Verkehrsregeln können aber teils hohe Strafen nach sich ziehen. Ein Auszug:

Roller sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Wer es doch tut, zahlt 10 Euro, genauso viel wie bei freihändigen Fahren oder Abbiegen ohne Handzeichen. Das Fahren auf Gehwegen kostet bereits 15 bis 30  Euro – kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Neben einer Geldstrafe von 60 bis 180 Euro ist außerdem ein Punkt in Flensburg fällig, wenn man bei Rot über eine Ampel fährt. Ganz schlechte Idee: sich mit dem Roller auf die Autobahn verirren – auch wenn das Bußgeld von 20 Euro dafür lachhaft gering ist.

Herrscht auf E-Scootern Alkoholverbot?

Nein. Für E-Scooter gelten die selben Promille-Obergrenzen wie für Autofahrer – und die gleichen Strafen: Ab 0,5 Promille blühen 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Für Führerscheinneulinge und Fahrer unter 21 gilt zudem die strengere 0,0-Promillegrenze.

Auch hier sind die Anbieter (auch in Saarlouis) strenger als das Gesetz: Laut AGBs dürfen die Leihroller generell nur mit 0,0 Promille gefahren werden.

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