Walter H. muss noch eine Woche auf Urteil warten

Saarbrücken · Die fünfte Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichtes will in einer Woche das Urteil zur Zukunft des früheren Sexualverbrechers Walter H. fällen. Gestern wurde ein Gutachter zur Rückfallgefahr befragt.

. Während vor dem Landtag in Saarbrücken gestern Mittag Psychiatrie-Erfahrene gegen Kürzungen des Arbeitstrainingsprogramms für psychisch Kranke demonstrierten, hat der Psychiatrie-erfahrene ehemalige Sexualstraftäter Walter H., 64, bereitwillig im Saal 124 des 300 Meter entfernten Landgerichts Fragen von Medienvertretern beantwortet. "Ein bisschen Menschlichkeit und Gerechtigkeit muss sein", sagte H. vor dem Termin der fünften Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Helmut Legleitner. Die Kammer will klären, ob das Ansinnen von OB Charlotte Britz (SPD), H. erneut in der geschlossenen Therapieeinrichtung in Merzig unterzubringen, rechtens ist. Legleitner sagte nach der Sitzung, dass das Urteil in einer Woche komme. Die Kammer hatte H. mit einem Eilbeschluss vor einer Woche auf freien Fuß gesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht zuvor die Schwelle für eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung höher angesetzt hatte. Es müsse dafür eine "hochgradige Gefahr schwerster Sexual- und Gewaltstraftaten" vorliegen, so die Karlsruher Richter.

H. trägt seit der Freilassung eine elektronische Fußfessel, die er bereitwillig den Medienvertretern präsentierte. Der ehemalige Sexualstraftäter, dessen Verbrechensregister 1970 mit dem Mord an einer 16-Jährigen begann und vor 23 Jahren endete, sagte, dass er seine Taten bereue. Dafür habe er sein halbes Leben hinter Gittern und in der geschlossenen Psychiatrie verbracht. Er berichtete, dass sein Bewährunghelfer Helmut Schäfer "menschlich tolerant" mit ihm umgehe. H. muss sich jeden Tag bei dem Bewährungshelfer melden, ebenso täglich muss er bei der Polizei vorstellig werden und einen Alkoholtest abgeben, da er seine Taten meistens im Rausch verübte. H. hat eine Wohnung im Regionalverband gefunden und zeigte sich erfreut, dass er wieder Kontakt zu seinem Bruder habe, den er an Mariä Himmelfahrt traf.

Das Gericht befragte nicht-öffentlich den Gerichtsgutachter und Psychiater Professor Norbert Nedopil, 65, aus München. Nedopil wollte sich vor Journalisten zum Fall nicht äußern, da das Urteil noch ausstehe. Allgemein sagte Nedopil: "Zu Lasten der Allgemeinheit wird sich von Gutachtern in weniger als 0,5 Prozent der Fälle geirrt. Aber es gibt eben immer Fälle, weil man in Menschen nicht unbegrenzt hineinschauen kann", so Nedopil. Aber das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass ein Restrisiko auch von der Gesellschaft getragen werden müsse. H.s Anwalt Michael Rehberger sagte, dass die Politik "völlig versagt" habe, da sie H. mit Hilfe des "untauglichen Therapieunterbringungsgesetzes" festgesetzt habe. Laut Rehberger hat Nedopil zur Rückfallwahrscheinlichkeit festgestellt, dass H.s Alter und das Risikomanagement entscheidend seien.

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