Schonfrist für Vereine und Firmen läuft ab

Der europaweit einheitliche Raum für den Zahlungsverkehr, kurz: SEPA, gilt ab 1. Februar 2014. Mit Udo Jost, Mitglied des Vorstands der Kreissparkasse Saarlouis, sprach darüber Mathias Winters, SZ.

Was ist Sinn der SEPA-Übung? Ist das nicht wieder eine europäische Bürokratie-Zumutung?

Udo Jost: Die heutige Umstellung des unbaren Zahlungsverkehrs ist die konsequente Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben der EU und eines bereits in 1999 begonnenen Prozesses. Die SEPA stellt einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum dar, in dem die Kunden die Kunden ihre Euro-Zahlungen in 33 Ländern genauso einfach und bequem abwickeln können wie dies innerhalb Deutschlands schon seit Jahren möglich ist.

Unternehmen und Vereine sind gefordert, die Umstellung bis 1. Februar 2014 zu organisieren. Was denken Sie, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die ihre Hausaufgaben bereits erledigt haben?

Jost: Hier gilt es zu differenzieren. Die Mehrzahl unserer Großkunden hat die notwendigen Arbeiten abgeschlossen. Auch die mittleren Unternehmen befinden sich weitgehend in der Umstellungsphase. Ein anderes Bild ergibt sich jedoch bei den vielen Kleinunternehmen und Vereinen. Hier gibt es offensichtlich noch großen Informations- und Handlungsbedarf. Daher raten wir den Kunden dringend, sich bei ihren Kreditinstituten zu informieren und die erforderlichen Umstellungen schnellstmöglich anzugehen. Ansonsten drohen den Kunden Liquiditätsengpässe oder zusätzliche Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung.

Das Wesentliche ist durch vielfältige Handreichungen geklärt. Aber wer hilft ganz konkret, wenn es klemmt?

Jost: Wir stehen in engem, persönlichen Kontakt zu unseren Kunden und bieten vielfältige Unterstützungsmaßnahmen an. Alle Berater sind mit dem Thema bestens vertraut. Das wird bei den örtlichen Volksbanken ähnlich sein.

Was muss der ganz normale Privatkunde beachten?

Jost: Für Privatkunden ist der Wechsel auf die neuen SEPA-Zahlverfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften schnell vollzogen, und es ändert sich nicht viel. Die Geldinstitute werden in dieser Zeit eine Konvertierung der Daten in IBAN und BIC automatisch vornehmen. Bestehende inländische Daueraufträge werden ebenfalls automatisch in das SEPA-Format umgewandelt. Auch bei bestehenden Lastschriftvereinbarungen im Inland ändert sich für Privatkunden nichts. Die Empfänger haben lediglich die Zahlungspflichtigen darüber zu informieren, dass sie nun im SEPA-Format einreichen. Neue Lastschriftvereinbarungen werden direkt nach den SEPA-Richtlinien abgeschlossen. Für ausländische Zahlungsaufträge im SEPA-Raum sind allerdings schon ab 1. Februar 2014 die IBAN und BIC zu verwenden. > Wie Vereine vorgehen, lesen Sie auf

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