Plan "Naherholungsgebiet" gedeiht

Dillingen. Mit dem Wind zweier Gerichtsurteile im Rücken nimmt der Dillinger Stadtrat Kurs auf das Ziel Naherholungsgebiet Diefflen. Mit den einstimmigen Beschlüssen, den Flächennutzungsplan zu ändern und Bebauungspläne für die Bereiche Kappesheck/Großgarten und Fürstenwald/Schlungenflur aufzustellen, hat er die Segel gesetzt

 Die Natur hat sich Teile der Sandgrube Diefflen nahe der Siedlung zurückerobert. Foto: Rolf Ruppenthal

Die Natur hat sich Teile der Sandgrube Diefflen nahe der Siedlung zurückerobert. Foto: Rolf Ruppenthal

Dillingen. Mit dem Wind zweier Gerichtsurteile im Rücken nimmt der Dillinger Stadtrat Kurs auf das Ziel Naherholungsgebiet Diefflen. Mit den einstimmigen Beschlüssen, den Flächennutzungsplan zu ändern und Bebauungspläne für die Bereiche Kappesheck/Großgarten und Fürstenwald/Schlungenflur aufzustellen, hat er die Segel gesetzt. Damit das Projekt Fahrt aufnehmen kann, sind die Planungsunterlagen jetzt im Rathaus ausgelegt. Bis zum Freitag, 24. Oktober, kann jedermann sie im Bauamt einsehen und mögliche Einwände geltend machen. Zwei Klippen hat die Stadt schon umschifft: Zum einen hatte die Firma Rupp, die dort ihren Kiesabbau erweitern will, gegen die Veränderungssperre geklagt, mit der die Stadt das Gebiet schützt, bis die Planung alle rechtlichen Instanzen genommen hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entkräftete die Behauptung, dies sei reine Verhinderungsplanung gegen Kiesabbau. Die Kommune verfolge aktiv eigene Ziele, sagten die Saarlouiser Richter. Zum anderen hatte das Umweltministerium gefordert, dass die Stadt Dillingen der Pflicht laut Baugesetzbuch nachkomme, ihre Bauleitplanung an den Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt anzupassen, der in Diefflen "Gewinnung von Rohstoffen" vorsehe.Plan umfasst Wohneinheiten Das OVG erwiderte: "Die Anpassungspflicht der Gemeinden setzt zwingend das Bestehen von Zielen der Raumordnung voraus." Definiert als "verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen und zeichnerischen Festlegungen". Weil auf der LEP-Landkarte außer dem Symbol "R" für Rohstoff-Gewinnung in Diefflen weder aktuelle, noch zukünftige Abbaugebiete räumlich beschrieben seien und das Ministerium keine abschließende Abwägung getroffen habe, könne die allgemeine Absicht der Rohstoffgewinnung nicht als konkretes Ziel der Raumordnung gelten und damit keine Anpassungspflicht bestehen. Bürgermeister Franz-Josef Berg sagte: "Die Träger öffentlicher Belange werden jetzt noch einmal gehört. Es kann sein, dass deren Stellungnahmen im Licht dieser OVG-Urteile anders ausfallen. Uns haben die Urteile planungsrechtlich deutlich vorangebracht." Diese Planung sehe so aus: Da Diefflen außer dem Wald der Dillinger Hütte keine Naherholungsgebiete und östlich und südlich der Ortslage keine Alternativen hat, solle der Bereich Kappesheck/Großgarten dauerhaft ortsrandnahe Erholung bieten. Das ergänze die vorhandene Nutzung durch Tennisplätze und das Hofgut Kammer. Wald, Wiesen und Streuobstflächen würden ökologisch aufgewertet, um als Ausgleichsflächen zu dienen, wenn andernorts in Dillingen Eingriffe in die Natur (etwa die Erweiterung der Alu-Gießerei) einen Ausgleich erforderten. Dies gelte auch für den Bereich Fürstenwald/Schlungenflur, wo zudem das Wohngebiet östlich von Hirschbergstraße/In der Schlung etwas ausgedehnt werden soll. Die Stadt habe laut des LEP Siedlung auf 15 Jahre einen Bedarf von 854 Wohneinheiten, von denen ein Teil hier gut zu bauen seien. An den Rändern beider Gebiete plane man Parkplätze, etwas Einzelhandel und Schankwirtschaft. Bergrecht könnte Hürde sein Noch führt der Weg der Stadt durch unbekanntes Gewässer. Beim Oberbergamt läuft ein Verfahren, das klären soll, ob Kiesabbau unter Bergrecht fällt: Dann hätte Dillingen kein Vetorecht. Dies gilt aber nicht für Kies, sondern für besondere Bodenschätze. Die Firma Rupp argumentiert, sie baue in Diefflen auch Quarzsand ab. Kritiker bezweifeln, dass der Quarzsandgehalt dort ausreicht, um unter Bergrecht zu fallen.

HintergrundAus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat bereits einiges aufgegriffen: Er beschloss auf Anregung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz, im Bereich Kappesheck/Großgarten die extensive Grünlandnutzung auf Dauer zu erhalten, eine Streuobstwiese anzulegen, standortfremde Fichten zu entfernen, im Bereich der Schrebergärten exotische und standortfremde Gehölze durch einheimische Gehölze zu ersetzen sowie die Fußwege und Stellplätze wasserdurchlässig anzulegen. kni

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort