Ortsvorsteher laden zur Begehung an der Banngrenze ein

Dörsdorf/Steinbach. Die Ortsvorsteher von Dörsdorf und Steinbach, Armin Caspar und Jörg Wilbois, laden alle Interessierten für Samstag, 23. März, 15 Uhr, zu einer Bannbegehung entlang der gemeinsamen Banngrenze ein. Die Dörsdorfer treffen sich um 15 Uhr auf dem Marktplatz und die Steinbacher zur gleichen Zeit am Etzelweiher

Dörsdorf/Steinbach. Die Ortsvorsteher von Dörsdorf und Steinbach, Armin Caspar und Jörg Wilbois, laden alle Interessierten für Samstag, 23. März, 15 Uhr, zu einer Bannbegehung entlang der gemeinsamen Banngrenze ein. Die Dörsdorfer treffen sich um 15 Uhr auf dem Marktplatz und die Steinbacher zur gleichen Zeit am Etzelweiher. Beide Gruppen treffen sich dann vor dem Wald Schöngesköpfchen, im Dialekt Scheiniskopp genannt, an der Banngrenze.Bei einer alten Eiche wurde am 17. April 1753, also vor 260 Jahren, ein Dreibannstein gesetzt. Er bildet den Schnittpunkt der Gemarkung von Bergweiler, Dörsdorf und Steinbach. Damals gehörten beide Gemeinden zum Oberamt Schaumburg und zu Lothringen. Die lothringische Wasser- und Forstbehörde Maitrise des Eaux et Forets in Bouzonville beauftragte 1753 den Vermesser Henry le Clerc, die neun Wälder auf dem Steinbacher Bann zu vermessen und abzumarken. Die Vermessung der kommunalen Steinbacher Wälder fand vom 12. bis 21. April 1753 statt. Die Wälder wurden nicht mit behauenen Quadersteinen als Grenzsteinen, sondern mit rohen Kieselsteinen ausgesteint, um die Kosten für die Gemeinde gering zu halten.

Die Grenzsteine wurden in Hüttenschlacke und Ziegelstücke eingebettet. Über jede Waldvermessung fertigte Vermesser le Clerk ein Protokoll in französischer Schrift an, das von Jacob Weber aus Tholey, dem Gerichtsvollzieher und Amtsdiener des Oberamtes, auf Deutsch vorgelesen wurde, da die Steinbacher der französischen Sprache nicht mächtig waren. Danach unterzeichneten alle Beteiligten die Protokolle, die heute im Landeshauptarchiv in Koblenz lagern, oder setzten ihr Hand-/Hauszeichen darunter. red/ab

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