Dillingen Naturschutzbeauftragte bleiben fünf weitere Jahre im Amt

Dillingen · ( Gemäß Paragraf 38 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) sind Andreas Kleber, Karl-Peter Wald und Peter Ferner zu örtlichen Naturschutzbeauftragten berufen worden. Die entsprechenden Urkunden überreichte Bürgermeister Franz-Josef Berg den drei Ehrenamtlichen vergangene Woche. Die Amtszeit der örtlichen Naturschutzbeauftragten beträgt fünf Jahre.

  Der Dillinger Bürgermeister Franz-Josef Berg überreichte Peter Ferner, Andreas Kleber und Karl-Peter Wald im Beisein von Hermann Merl vom Umweltamt die Urkunden (von rechts.) Alle drei örtlivhrn Naturschutzbeauftragten hbewn viel Jahre Erfahrung in diesem Amt .

Der Dillinger Bürgermeister Franz-Josef Berg überreichte Peter Ferner, Andreas Kleber und Karl-Peter Wald im Beisein von Hermann Merl vom Umweltamt die Urkunden (von rechts.) Alle drei örtlivhrn Naturschutzbeauftragten hbewn viel Jahre Erfahrung in diesem Amt .

Foto: Heike Theobald

  ( Gemäß Paragraf 38 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) sind Andreas Kleber, Karl-Peter Wald und Peter Ferner zu örtlichen Naturschutzbeauftragten berufen worden. Die entsprechenden Urkunden überreichte Bürgermeister Franz-Josef Berg den drei Ehrenamtlichen vergangene Woche. Die Amtszeit der örtlichen Naturschutzbeauftragten beträgt fünf Jahre.

Für die örtlichen Naturschutzbeauftragten ist die Berufung keine Premiere. Andras Kleber, für den Bereich Diefflen zuständig, Karl-Peter Wald für den Bereich Pachten und Überm Berg zuständig, sowie Peter Ferner für den Bereich Dillingen-Nord und Pachtener Heide zuständig, übernehmen die Aufgabe zum wiederholten Mal.

„Alle drei Naturschutzbeauftragten leisten in ihrem Ehrenamt eine wertvolle Arbeit, die Respekt und Anerkennung verdient“, erklärt Bürgermeister Franz-Josef Berg. Nicht nur dass sie in ihren zugeteilten Bereichen das Augenmerk auf den Naturschutz richten und Bürgerinnen und Bürger vor Ort darauf hinweisen.

Die Naturschutzbeauftragten sind zudem in beratender Funktion tätig. Ihre Anliegen und Anmerkungen werden bei Planungen und Projekten zum Naturschutz berücksichtigt.

Auch dürfen sie bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen angehört werden, wenn auch dort der Naturschutz betroffen ist.

Die Ehrenamtlichen absolvierten für die Ausführung ihres Ehrenamtes entsprechende Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen, nehmen regelmäßig zum Erfahrungsaustausch an Treffen mit der Stadtverwaltung teil.

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