Leserbrief zum Thema Knöllchen

Dillingen · Zu viel Kleinlichkeit bei Parkuhr-Zeit

Zum Artikel: "Strafzettel gibt's auch für Mutti", SZ vom 8. Mai.

Wenn Herr Jochum vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Opportunitätsprinzip - spricht, dann sollte man auch die Erfahrung/Meinung von Betroffenen hören und darlegen. So ist es meiner Frau passiert: Sie hat in Dillingen ordnungsgemäß geparkt; hat vorschriftsmäßig die Parkscheibe sichtbar ausgelegt; nur hat sie in der Eile die verkehrte Uhrzeit eingestellt, was schon mal passieren kann.

Dafür erhielt sie ein Knöllchen über zehn Euro. Alle guten Worte und Entschuldigungen bei der Behörde haben nichts gebracht. Keine Frage: Das Knöllchen entspricht dem Verwarnungskatalog; hat aber nichts mit grob fahrlässigem Fehlverhalten zu tun.

Das hinterlässt einen faden Beigeschmack. Meine Frau wird so schnell nicht mehr nach Dillingen fahren, um einzukaufen, bei so viel Kleinlichkeit, wie sie sagt. Und das trägt bestimmt auch nicht positiv zum Flair und zur Attraktivität von Dillingen bei. Wie gesagt: Man kann, man muss aber nicht.

Volker Destruelle, Saarlouis

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