Kapelle wird nicht überflogen

Lebach/Steinbach. Seit März vergangenen Jahres dürfen Gleitschirmflieger vom Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Steinbach starten und landen. Die Kirchengemeinde St. Aloysius Steinbach-Dörsdorf sieht in der sportlichen Betätigung eine Belästigung für die Pilger und Beter, speziell an der Höchster Kapelle (wir berichteten). Ein runder Tisch erarbeitete nun einen Kompromiss

Lebach/Steinbach. Seit März vergangenen Jahres dürfen Gleitschirmflieger vom Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Steinbach starten und landen. Die Kirchengemeinde St. Aloysius Steinbach-Dörsdorf sieht in der sportlichen Betätigung eine Belästigung für die Pilger und Beter, speziell an der Höchster Kapelle (wir berichteten). Ein runder Tisch erarbeitete nun einen Kompromiss. Die Gleitschirmflieger wollen die konkreten Vorschläge und das Angebot auch vertraglich festlegen: Die Startrichtung der Gleitschirmflieger soll so festgelegt werden, dass ein Überfliegen der Kapelle Höchsten und eines der zwei Pilgerwege nicht erforderlich wird. Beim Start soll die Motorleistung auf 85 Prozent beschränkt werden, ein Flugverbot soll es für die Marienwoche geben, auch sollen keine Flugwettbewerbe durchgeführt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass nur die Vereinsmitglieder des 24 Mitglieder umfassenden Vereins eine Starterlaubnis erhalten und es sollen regelmäßige Absprachen zwischen der Kirchengemeinde und dem Verein "Gleitschirmjäger Saar e.V." erfolgen. Die Vorschläge sollen noch im Kirchengemeinderat besprochen werden. Sollte es erforderlich sein, wurde auch ein Ortsbesichtigungstermin in Aussicht gestellt, um sich einen persönlichen Eindruck von der tatsächlichen Lärmbelästigung zu verschaffen, die den Berechnungen der Gleitschirmflieger zufolge mit etwa 44 Dezibel unter den gesetzlichen Vorgaben für die Lärmbelästigung in Kurgebieten liege. kü

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