Inkassoschreiben sorgen bei vielen Bürgern für Unruhe

Dillingen · Viele Bürger haben sich am Montag bei der Verbraucherzentrale in Dillingen über Briefe mit Geldforderungen beschwert. Sie sollen für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag Geld überweisen, sonst drohe eine Pfändung.

Am Montag haben sich zahlreiche Verbraucher persönlich sowie telefonisch wegen eines Inkassoschreibens an die Verbraucherzentrale des Saarlandes gewandt. Allein in Dillingen gingen etliche Beschwerden über den "Inkassodienst EXPO" aus Düsseldorf ein, wie Beratungsstellenleiterin Brigitte Paul berichtet. Besonders dreist: Sogar eine vor Jahren verstorbene Frau soll einen Vertrag abgeschlossen haben.

Unseriöse Aufmachung

Das Schreiben, eine "Letzte Mahnung" über insgesamt 174,55 Euro, fällt schon durch die unseriöse Aufmachung auf: Der Aufdruck "Letzte Mahnung - Vor Pfändung durch den Gerichtsvollzieher" direkt über dem Adressfeld ist für jedermann sichtbar.

Der Betrag sollte bis zum 1. Oktober auf ein Konto bei der Postbank , mit Verwendungszweck Kündigung Akte (4-stellige Nr.) überwiesen werden, da die Forderung sonst gerichtlich betrieben würde. Kontoinhaber ist ein Herr Jan Weinberg, berichtet Paul. Wie aus dem Mahnschreiben hervorgeht, soll der Inkassodienst EXPO ein Tochterunternehmen der Mag J. Brantner & Url Rechtsanwalt OG sein, eingetragen beim Amtsgericht Linz unter HRB 3446 I. Doch im Rechtsdienstleistungsregister ist das Unternehmen nicht zu finden, sagt Paul. Auch die angegebene Telefonnummer in der Schweiz sei nicht erreichbar.

Fragwürdig ist auch der Hinweis, dass die Entgeltforderung auf einem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank Telemarketing beruhe - "was das auch immer heißen mag", merkt Paul an.

Betrügerische Vorgehensweise

Weiter wird behauptet, dass der angebliche Schuldner bereits telefonisch über die Zahlungsaufforderung informiert worden sei, was durch Bandaufzeichnung bewiesen werden könne.

Hier handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Vorgehensweise, warnt Paul: "Auf diese Forderungsschreiben sollte keinesfalls reagiert werden, weder telefonisch noch schriftlich." Verbrauchern rät sie, ihre Kontobewegungen im Auge zu behalten, sich an die Polizei zu wenden und Strafanzeige wegen versuchten Betrugs zu stellen.

Info bei der Verbraucherzentrale Dillingen : Montag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr, Mittwoch 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.

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