Gericht: Messerstich direkt unter das Herz war versuchter Totschlag

Saarbrücken/Dillingen · . Auch wenn man mitten in der Nacht Besuch von einem wütenden Bekanten bekommt, der handgreiflich wird, darf man nicht mit einem Messer zustechen. Das hat das Landgericht Saarbrücken gestern klargestellt und einen Familienvater aus Dillingen wegen versuchten Totschlags nebst gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert.

Der 29-jährige Angeklagte und sein fünf Jahre älterer Bekannter waren in der Nacht des 9. März dieses Jahres gleich zwei Mal aneinander geraten. Beim ersten Mal hatte der angetrunkene Ältere gegen zwei Uhr in der Nacht seinen Landsmann um Hilfe gegen angeblich türkenfeindliche Deutsche gebeten. Aber der 29-Jährige wollte nicht weg. Daraufhin wurde der Ältere wütend und schimpfte wüst vor der Tür. Der 29-Jährige warf ihm einen Klappstuhl an den Kopf. Die Polizei kam, erteilte dem 34-Jährigen einen Platzverweis und der Verletzte ging ins Krankenhaus.

Rund zwei Stunden später war seine Kopfwunde genäht und er kam zurück. Er klingelte, drückte den Schwiegervater des Angeklagten, der die Tür öffnete, zur Seite und wollte unbedingt den 29-Jährigen sprechen. Der hatte sich in der Küche ein Messer eingesteckt. Als die beiden Männer sich im Flur unter wüsten Beleidigungen an den Hals gingen, stach der 29-Jährige zu. Er traf dabei die Leber des Älteren, rund zwei Zentimeter unter dem Herzen. Der Mann musste per Notoperation gerettet werden.

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