Eine kuriose Verfügung

In unseren Breiten war das Fahrrad als technisches Fortbewegungsmittel in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts stark im Vormarsch. Allenthalben bilden sich Radfahrervereine und die Veranstaltung von Straßenrennen war an der Tagesordnung. Radrennen waren genehmigungspflichtig. Der Landrat war Genehmigungsbehörde, die Bürgermeister waren im Verfahren zu beteiligen

In unseren Breiten war das Fahrrad als technisches Fortbewegungsmittel in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts stark im Vormarsch. Allenthalben bilden sich Radfahrervereine und die Veranstaltung von Straßenrennen war an der Tagesordnung. Radrennen waren genehmigungspflichtig. Der Landrat war Genehmigungsbehörde, die Bürgermeister waren im Verfahren zu beteiligen. Ein Vorgang aus dem Herbst 1921 lässt schmunzeln. Er ist nicht nur widersinnig, sondern zeugt auch von einer gänzlich ahnungslosen landrätlichen Verwaltung dem Radsport gegenüber. Auf seinen Antrag vom 25. August 1921 erhält der Radfahrerverein "Edelweiß" Lebach, abschriftlich der Bürgermeister von Lebach, folgende Genehmigungsverfügung: "Auf Antrag erteile ich Ihnen hiermit die Genehmigung zur Abhaltung eines Straßenrennens auf der Straße Lebach-Hoxberg-Kreisgrenze und zurück für Sonntag, den 11. September, in der Zeit von 2 Uhr nachmittags. Der Verein hat durch Aufstellung von Sicherheitsleuten für die Aufrechterhaltung des Verkehrs und den Schutz der Straßenpassanten Sorge zu tragen. Die Ortschaften sind in gemäßigtem Tempo zu durchfahren". Man fragt sich: Wie soll das gehen? Rennen und kein Tempo!Dem Bürgermeister wird nebenbei aufgetragen zu kontrollieren, ob die Radfahrer im Besitz gültiger Radfahrkarten sind. Es gab also einen Führerschein zum Radfahren!

Im Lebacher Stadtarchiv schlummern unendlich viele Geschichten, die nur darauf warten, ausgegraben zu werden. Seit Jahren ordnet und durchforstet Albert Wagner die Bände des Archivs. In einer Serie "Akten erzählen Geschichte(n)" stellt er seine Entdeckungen vor.

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