grubenwasser Dillingen: Klares Nein zu RAG-Plänen
Dillingen · Bauausschuss verabschiedet Resolution gegen die Grubenwasserflutung.
() Ähnlich wie mehrere andere Kommunen im Land hat auch die Stadt Dillingen den Plänen der RAG zur Flutung der Gruben eine Absage erteilt. Die Stellungnahme der Stadt war am Donnerstagabend Bestandteil der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses. Die Position der Ausschussmitglieder war einstimmig: „Die Grubenwasserflutung in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel wird abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine antragsgemäße Planfeststellung werden als nicht erfüllt betrachtet.“
Bürgermeister Franz-Josef Berg verwies in der Sitzung auf die Resolution, die der Stadtrat bereits 2015 auf den Weg gebracht hatte und die den Titel trug: „Absoluter Vorrang für Mensch und Natur bei Grubenwasserhaltung“. In der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren heißt es nun: „Die Verwirklichung dieses Vorhabens greift in die Rechte der Stadt Dillingen ein. Durch die Grubenflutung droht eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit. Gefahren für Leib und Leben der Dillinger Bürger sowie der in Dillingen arbeitenden Bevölkerung sind ebenso wenig wie Gefahren für das Eigentum der Stadt Dillingen, der Unternehmen sowie der Bürger auszuschließen.“
Die Stadt verweist zudem auf die Planungshoheit der Gemeinden und sieht im Vorhaben der RAG die verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie beeinträchtigt. „Die Planungshoheit der Gemeinden schließt das Recht ein, sich zur Wehr zu setzen, wenn ihre eigene Planungshoheit durch solche überörtlichen Planungen anderer Träger verletzt wird.“ Grund- und Trinkwassergefährdungen seien ebenso wenig auszuschließen wie Bergschäden, Erschütterungen, Hebungen, Senkungen sowie Ausgasungen, Hochwassergefahren und Auswirkungen auf Fließgewässer.
In einer zweiten Stellungnahme zur Abschlussbetriebsplanung der RAG heißt es: „Es kann nicht angehen, dass durch eine Abschlussbetriebsplanung vollendete Tatsachen geschaffen werden, um hinsichtlich des Grubenwasseranstiegs zu einem Ende zu kommen, . . . obwohl ein solches Ende derzeit noch nicht absehbar ist.“ Man sei erstaunt, dass die RAG entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Saarbrücken ein Verfahren mittels Abschlussbetriebsplan anstrebe.