Briefwahl sollte rechtzeitig beantragt werden

Saarbrücken · 68 der rund 1000 saarländischen Wahlbezirke werden am 22. September als Stichprobe für die Wahlstatistik dienen. Blinde und sehbehinderte Menschen können für die Bundestagswahl spezielle Schablonen anfordern.

Wer am Tag der Bundestagswahl, am 22. September, auf seinem Stimmzettel einen Aufdruck wie "Mann, geboren 1989-1995" vorfindet, braucht sich nicht zu wundern. In 68 der rund 1000 saarländischen Wahlbezirke werden Daten für die offizielle Wahlstatistik erhoben. Der Aufdruck erfasst Geschlecht und ungefähres Alter des Wählers. "Er kann aber keiner einzelnen Person zugeordnet werden", betont Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner. Das Wahlgeheimnis bleibe also gewahrt.

Die Statistik gibt Aufschluss über das Wahlverhalten bestimmter Bevölkerungsgruppen. Nur so konnte etwa bei der letzten Bundestagswahl 2009 festgestellt werden, dass das Saarland bei den unter 21-Jährigen bundesweit eine der höchsten Wahlbeteiligungen aufwies: 67,1 Prozent der jungen Saarländer gingen damals an die Urnen - übertroffen wurde das nur noch von Hessen mit 67,4 Prozent.

Die 68 Wahlbezirke, die für die Statistik als Stichprobe herangezogen werden, wurden nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Ausgewertet werden die Daten vom Statistischen Landesamt und dem Statistischen Bundesamt.

Schmitz-Meßner erinnerte alle potenziellen Briefwähler daran, rechtzeitig die Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Sie können bis zum Freitag vor der Wahl, 20. September, bis 18 Uhr bei der Gemeinde schriftlich oder persönlich beantragt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel im Krankheitsfall, ist das noch bis zum Wahltag selbst, am 22. September, bis 15 Uhr möglich. Allerdings müssen die ausgefüllten Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Der Brief sollte also spätestens am Donnerstag vor der Wahl abgeschickt werden.

Insgesamt gibt es in den vier saarländischen Wahlkreisen rund 1000 Wahlbezirke für 800 000 Wahlberechtigte. Die Anzahl dieser Bezirke legen die einzelnen Gemeinden fest. Einige Kommunen legten in diesem Jahr vereinzelt Wahlbezirke zusammen, da dort die Zahl der Wahlberechtigten zurückgegangen ist. Kürzlich sorgte etwa der Wegfall von zwei Wahllokalen in Perl für Unmut. "Wenn die Zahl der Wahlberechtigten zu gering ist, ist das Wahlgeheimnis in Gefahr", erklärt Schmitz-Meßner.

Für blinde oder sehbehinderte Menschen gibt es bei der Bundestagswahl spezielle Stimmzettel-Schablonen, so dass sie ohne Hilfe anderer per Briefwahl oder im Wahllokal ihre Stimme abgeben können. Die Schablonen sind seit der Bundestagswahl im Jahr 2002 und der Europawahl 2004 im Einsatz. Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland kostenlos ausgegeben. Zusammen mit der Schablone erhalten die sehbehinderten und blinden Wähler eine Audio-CD, auf der Aufbau und Benutzung der Wahl-Schablone erklärt werden. Personen, die es auch mit dieser Unterstützung nicht schaffen, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder abzugeben, können sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl unterstützen lassen. Für diese Hilfe gibt es allerdings enge Grenzen (die SZ berichtete). Der helfende Angehörige oder Betreuer darf nicht an der Wahlentscheidung selbst beteiligt sein, sondern nur an der Kennzeichnung des Stimmzettels. Ein Verstoß macht die Wahl anfechtbar und kann eine Straftat sein.

Die Stimmzettel-Schablone kann beim Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland unter Tel. (06 81) 81 81 81 bestellt werden.

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